Krankenhausgesellschaft fordert Veränderung am Kartellrecht
Donnerstag, 24. November 2011
Berlin – Gegen die Auffassung des Bundeskartellamtes, wonach die Krankenkassen dem Wettbewerbsrecht entzogen seien, argumentiert die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Sie befürchtet, dass die Kassen zu solch großen Einheiten fusionieren könnten, dass Kliniken und Klinikkonzerne sich gegen diese Marktmacht nicht behaupten können.
„Rabattverträge wie sie von den Krankenkassen auch für den Krankenhausbereich gefordert werden, würden die Krankenhäuser einem Preisdiktat unterwerfen“, warnte der Hauptgeschäftsführer der DKG, Georg Baum.
Das habe mit fairem Wettbewerb nichts zu tun. Die Krankenhäuser bräuchten die Möglichkeit, der Marktmacht der Kassen auf Augenhöhe zu begegnen, so der DKG-Hauptgeschäftsführer. Die derzeitigen Maßstäbe, mit denen das Bundeskartellamt die Fusion von Kliniken begutachte, stünden dazu aber im Widerspruch.
Konkret fordert die DKG für eine Novellierung des Kartellrechts eine Anhebung der Umsatzschwellen für die Anwendung der Fusionskontrolle. Außerdem sollten bei Fusionen im kommunalen Bereich krankenhausfremde Umsätze bei der Ermittlung der Umsatzschwellen herausgenommen werden, damit eine Fusionskontrolle nicht zu früh ausgelöst werde.
Schließlich muss die Fusionskontrolle im Krankenhausbereich laut DKG den tatsächlichen Marktgegebenheiten gerecht werden. Wichtig sei zum Beispiel, die Versorgungssicherheit vor Ort zu berücksichtigen. © hil/aerzteblatt.de
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