London – Das National Institute for Health and Clinical Excellence (NICE), das die Kosten-Effektivität für den steuerfinanzierten National Health Service (NHS) in England und Wales bewertet, bleibt seiner restriktiven Haltung treu. Der Einsatz von Erbitux (Wirkstoff: Cetuximab), Avastin (Wirkstoff: Bevacizumab) und Vectibix (Wirkstoff: Panitumumab) ist aus Sicht der Behörde auch in der Zweitlinientherapie des metastasierten Kolorektalkarzinoms nicht vertretbar.
In früheren Empfehlungen hatte NICE den Einsatz von Avastin oder Erbitux in der Erstlinien-Therapie des Kolorektalkarzinoms – in vielen Ländern – darunter Deutschland – ein kaum noch hinterfragter Standard – bereits abgelehnt, eine Entscheidung für Vectibix ist anhängig.
Alle diese Therapien bringen gegenüber den konventionellen Chemotherapien nur einen marginalen Vorteil, der in keinem ökonomisch sinnvollen Verhältnis zum Nutzen steht, findet NICE. Als Maßstab gilt dabei die „incremental cost-effectiveness ratio“ oder ICER, die den Zusatznutzen gegenüber anderen Therapien errechnet: 20 bis 30.000 Pfund pro gewonnenem Lebensjahr in guter Lebensqualität gelten als vertretbar.
Da der Vorteil von Cetuximab, Bevacizumab oder Panitumumab sich eher in Monaten denn Jahren misst, von diesem Vorteil noch die Komplikationen abzuziehen sind und die Therapie zweifellos sehr kostspielig ist, kommt NICE regelmäßig zu einer negativen Bewertung, so auch in den abschließenden Empfehlungen zur Zweitlinientherapie des Kolorektalkarzinoms.
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