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Organspende: Medizinstudierende für erweiterte Widerspruchsregelung

Donnerstag, 1. Dezember 2011

Dresden/Berlin – Eine erweiterte Widerspruchsregelung in Kombination mit einer Erklärungs­regelung favorisiert die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd), um die Zahl der Organspenden in Deutschland zu steigern.

Nach der Widerspruchsregelung darf jeder Mensch als Organspender in Anspruch genommen werden, sofern er dem nicht widersprochen hat. Bei der sogenannten engen Form der Widerspruchsregelung gilt nur der Widerspruch des Verstorbenen selbst. Im Rahmen einer „erweiterten Widerspruchsregelung“ können hingegen auch die Angehörigen des Verstorbenen widersprechen.

Die „Erklärungsregelung“ besagt, dass alle Bürger mindestens einmal in ihrem Leben von offizieller Seite um eine Festlegung ihres Spenderstatus ersucht werden. Eine umfassende Informationskampagne sollte dies begleiten.

Die bvmd beruft sich bei ihrer Position auf Erfahrungen in anderen Ländern. Dort hat sich gezeigt, dass die Widerspruchsregelung zu höheren Spenderzahlen führt. Dies ist auch dann noch der Fall, wenn im Rahmen der erweiterten Widerspruchsregelung die Angehörigen an der Entscheidung beteiligt oder gezielt um Zustimmung gebeten werden, wie Erfahrungen aus Spanien und Österreich zeigen.

Diese höheren Spenderraten können laut bvmd zu einem beträchtlichen Teil darauf zurückgeführt werden, dass ein Spenderpotenzial ausgeschöpft wird, das bisher lediglich wegen Informationsmangel oder Bequemlichkeit nicht zur Verfügung steht.

„Bei der erweiterten Widerspruchsregelung wird niemand gegen seinen Willen zur Organspende gezwungen, was die bvmd für ethisch nicht rechtfertigbar hielte“, hieß es aus der Medizinstudierendenvertretung. © hil/aerzteblatt.de

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