Bahr: Kein Präventionsgesetz – Gesundheitsförderung lässt sich dennoch regeln
Donnerstag, 1. Dezember 2011
Berlin – Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hat sich auf dem Kongress „Unternehmen unternehmen Gesundheit 2011“ erneut gegen ein Präventionsgesetz ausgesprochen, um die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) zu unterstützen. Damit erteilte er dem in der vergangenen Legislaturperiode erarbeiteten Entwurf der SPD-Fraktion zu einem Präventionsgesetz erneut eine Absage.
Es sollten vielmehr die bestehenden Strukturen genutzt werden, sagte Bahr: „Prävention muss auch zu einem Qualitätswettbewerb der einzelnen Krankenkassen werden.“ Außerdem sei die BGF am erfolgreichsten, wenn sie von allen Trägern und Beteiligten gemeinsam angegangen werde. Ein Betrieb, der sich um Gesundheitsförderung kümmere, habe einen Vorteil im Wettbewerb um Fachkräfte.
Die Krankenkassen geben derzeit rund 80 Prozent ihrer Gelder für die Gesundheitsförderung für individuelle Gesundheitsprävention aus. Nur 20 Prozent fallen auf Präventionskosten im unmittelbaren Lebensumfeld der Versicherten, wie Schule oder Betrieb. Seit 2007 sind Leistungen zur Gesundheitsförderung im Betrieb Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen gemäß §20a SGB V. Kleine und mittlere Betriebe nutzen diese Vorgabe aber noch zu selten für betriebliche Präventionsangebote.
Wie Abhilfe geschaffen werden könnte, erörterten Vertreter der Arbeitgeber und der Gewerkschaften. Karl-Sebastian Schulte, Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, gab zu bedenken, dass es bei kleinen Unternehmen meist keine Personalabteilung gebe, die sich um Präventionsangebote kümmere.
Die Gesundheitsfürsorge stehe bei den allein verantwortlichen Firmenchefs nicht an oberster Stelle. Große Unternehmen investierten dagegen öfter in Maßnahmen und medizinisches Personal. Laut Annelie Buntenbach, Mitglied des Vorstandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes, hängt eine erfolgreiche betriebliche Gesundheitsförderung oft von der Existenz eines Betriebsrates ab.
Am Mittwoch hatten Experten bei einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses Anträge der Opposition zu einer gesetzlichen Grundlage für Prävention und Gesundheitsförderung diskutiert. Dabei wurde klar, dass eine übergeordnete Struktur fehlt, um bundesweite Präventionsmaßnahmen aufeinander abzustimmen.
Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA), sagte, sie könne sich eine zentrale Rolle ihrer Institution bei der Koordinierung vorstellen. Die erfolgreichen Kampagnen gegen die Verbreitung von HIV/AIDS hätten gezeigt, dass sich eine Investition in Prävention rechne, da diese letztlich günstiger käme als die Behandlung von Infizierten.
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