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Neue Verfahrensordnung für die Norddeutsche Schlichtungsstelle

Donnerstag, 1. Dezember 2011

Hannover – Ab Anfang Januar 2012 wird für die Norddeutsche Schlichtungsstelle eine neue Verfahrensordnung gelten. Neben einer verbesserten Information über die Berufung und Zusammensetzung der Entscheidungsgremien sowie den Verfahrensablauf enthält die neue Verfahrensordnung auch die Regelung für eine Patientenvertretung.

Die Norddeutsche Schlichtungsstelle ist eine für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen zuständige Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung. Seit 1976 bietet sie eine außergerichtliche Plattform bei Arzthafthaftungsstreitigkeiten.

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Die neun Ärztekammern hoffen, mit der neuen Verfahrensordnung dem immer noch bestehen­den Vorurteil, die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen seien als Einrichtungen der Landesärztekammern nicht neutral, effektiver als bisher begegnen zu können. © hil/aerzteblatt.de

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