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Kammer Westfalen-Lippe gegen Bürgerversicherung

Mittwoch, 7. Dezember 2011

Münster – Die Ärztekammer Westfalen-Lippe hat sich für das duale Versicherungssystem aus gesetzlichen und privaten Krankenkassen und gegen die von der SPD auf ihrem Bundesparteitag beschlossene Bürgerversicherung ausgesprochen.

„Durch eine Einheitsversicherung wird das Gesundheitssystem quasi sozialisiert. Damit verhindert man aber keine Zwei-Klassen-Medizin. Das ist lediglich ein Scheinargument. Vielmehr wird das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen abgeschafft“, sagte deren Präsident Theodor Windhorst in Münster.

Laut Windhorst kann sich der technische Fortschritt in der Medizin nur in einem nicht-budgetierten Bereich im Gesundheitssystem wie dem privaten Krankenversicherungssektor so entwickeln, dass in der Folge die gesamte Versorgung der Patienten davon profitiert. „Die von der SPD geplante einheitliche Bürgerversicherung ist nur auf den ersten Blick gerecht“, sagte der Kammerpräsident.

Medizinische Standards würden eingefroren, wer besondere medizinische Leistungen benötige, die über das Notwendige hinausgingen, werde sich diese einkaufen. Ein solidarisches System, in dem „die starke Schulter den Schwachen trägt“, werde erst durch die private Krankenversicherung möglich, sagte Windhorst. © hil/aerzteblatt.de

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dr.med.thomas.g.schaetzler
am Donnerstag, 8. Dezember 2011, 21:46

SPD-Gesundheitspolitik - zwischen Skylla und Charybdis

Eines vorweg: In allen Ländern dieser Welt geht es mit Gesundheits- und Krankheitsvorsorge bzw. Krankenversicherungen doch nicht um Zwei-(oder Drei?)-Klassen-Medizin. Sondern das Ziel staatlichen Handelns und der Gesunderhaltung der Bevölkerung ist es, möglichst allen Menschen eine "Klasse-Medizin" zu ermöglichen. Umfassende ärztliche Versorgung, Diagnostik, Therapie, Rehabilitation, Prävention und Palliation durch optimal motivierte und geschulte Ärztinnen und Ärzte sollten nicht nur gesundheits- und vernunftbewusste Patientinnen und Patienten erreichen. Damit allen Bürgern selbst bei vital gefährdenden, maligne verlaufenden Erkrankungen und Unfällen medizinisch adäquat und ressourcenorientiert geholfen werden kann.

Daran, dass es Menschen gibt, die sich mehr oder weniger Gesundheits- und Krankheits- oder auch Pflegedienstleistungen leisten können, mehr Geld dafür ausgeben wollen oder können, wird die Bürgerversicherung der SPD nichts ändern. Eine populistische "Abschaffung" der PKV und der Beihilfe ändert so wenig wie die Abschaffung der Zwei-Klassen bei der Deutschen Bahn oder das Ende der zahlreichen Hubraumklassen beim KFZ und wird spätestens vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern. Der springende Punkt ist, wie unsere weltweit vorbildliche Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zwischen Solidarität und Selbstverantwortung zukunfts-, demografie- und leistungsgerecht gestaltet wird.
Auf der GKV-Einnahmenseite geht es um mehr Beitragsgerechtigkeit: Bei sinkender Lohnquote m ü s s e n zwangsläufig anteilige GKV-Beiträge für volkswirtschaftlich relevante Mieteinkünfte, Gewinne, Beteiligungs- und Kapitalerträge geleistet werden. Wer wie die SPD für Mindestlöhne, Gewerkschaftsrechte bzw. gegen Minijobs, prekäre Arbeitsverhältnisse (über die Agenda 2010 gerade erst geschaffen) eintritt, macht sich unglaubwürdig, wenn er über 40 Prozent des Volkseinkommens "vergisst". Unter der Großen Koalition hatte die SPD eine lohnentwicklungsabhängige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der GKV mit Angleichung der Beitragssystematik an die der Deutsche Rentenversicherung (DRV) verschlafen.

Verworren ist die Forderung nach Wiedereinsetzung paritätischer GKV-Beiträge. Wenn Zusatzbeiträge und der 0,9 % höhere Beitragssatz sinnvollerweise abgeschafft werden sollen (warum nicht auch die steuerungsfremde, SPD-eingeführte Praxisgebühr?), ist es völlig hirnrissig, Arbeitgeberbeiträge als Prozentsatz auf die g e s a m t e Lohnsumme erheben zu wollen. Um "Rache" für Höchsteinkommen und Boni bei Branchen wie Energie, Banken, Kapitalgesellschaften und Versicherungen zu nehmen? Eine derart massive Erhöhung der Lohnnebenkosten bzw. damit Kapital- und Investitionsflucht ins Ausland zu provozieren, nur um ängstlich jegliche BBG-Erhöhung in der GKV zu umgehen, ist eher e n t s o l i d a r i s i e r e n d und rechtlich nicht haltbar.

Geradezu knuffig ist, die unterschiedlichen Vergütungen von gesetzlich und privat Versicherten zusammenführen zu wollen. Daran merkt man, dass Kollege Lauterbach nie als GKV-Vertragsarzt gearbeitet hat, bzw. viele SPD-Genossen privat versichert und beihilfeberechtigt sind. In der PKV besteht die strikte Systematik der Einzelleistungsvergütung; in der GKV die der Pauschalvergütung. Auch im stationären Bereich wird mit Krankenhaustagessätzen u n d Einzelleistungsvergütungen mit Prozentabschlägen privat bzw. gesetzlich überwiegend über DRG-Pauschalen und Sonderpauschalentgelte abgerechnet.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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