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Slowakei übernimmt deutsches Fallpauschalensystem

Mittwoch, 14. Dezember 2011

Berlin – Das Gesundheitssystem der Slowakei wird das deutsche Fallpauschalen-System (G-DRG-System) für die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen einführen. Das berichtet das InEK-Institut Mitte Dezember.

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Das InEK ist in Deutschland verantwortlich für die Einführung, Weiterentwicklung und Pflege des pauschalierenden Vergütungssystems im Krankenhaus, in der Slowakei übernimmt das Gesundheitsaufsichtsamt (AfA) diese Aufgabe.

Von 2006 bis 2010 hatten sich die politischen Parteien in der Slowakischen Republik darauf geeinigt, mit der Einführung eines DRG-Systems die Bedingungen für ein neues Entgeltsystem in den Krankenhäusern zu schaffen.

Nach Sichtung international eingesetzter Fallpauschalen-Systeme hatte der DRG-Leitungsausschuss das deutsche System als das für die Slowakei beste bezeichnet. Mitte Dezember haben InEK und AfA einen Kooperationsvertrag unterschrieben.

Er hat eine Laufzeit von zunächst drei Jahren, die Zusammenarbeit soll danach aber weitergehen. „Das deutsche DRG-System findet insbesondere wegen Vollständigkeit und Güte der Abbildung medizinischer Leistungen international viel Beachtung“, hieß es aus dem InEK. © hil/aerzteblatt.de

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