Frankfurt/M. – Das deutsche Organ-Transplantationsrecht muss nach Ansicht des Kölner Gesundheitsrechtlers Wolfram Höfling grundsätzlich neu geregelt werden. Es enthalte elementare Konstruktionsfehler und verfassungsrechtlich „hochbedenkliche Strukturen“, sagte Höfling der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom Donnerstag. Der Gesetzgeber habe die Entscheidungsprozesse weitgehend an private Akteure delegiert und verweigere eine angemessene Regulierung, sagte Höfling.
Der Gesetzgeber habe bei der Organspende ein „überaus kompliziert gesponnenes Netz“ von Zuständigkeiten geschaffen, kritisierte der Inhaber des Lehrstuhls für Gesundheitsrecht an der Kölner Universität.
Dazu gehörten Transplantationszentren, die mit einem Implantationsmonopol hinsichtlich vermittlungspflichtiger Organe ausgestattet seien, Eurotransplant, eine Stiftung niederländischen Rechts, die das Vermittlungsmonopol besitze, die Koordinierungsstelle Deutsche Stiftung Organtransplantation sowie die Bundesärztekammer. Sie lege die Regeln zur Feststellung des Todes, zur Aufnahme in die Wartelisten und zur Organvermittlung fest.
Auch das nun von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz habe „kardinale Geburtsfehler“, so Höfling. So seien vermittlungspflichtige Organe „nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit“ zu vermitteln. Die Kriterien dafür seien jedoch nicht näher bestimmt. „Der Gesetzgeber erweckt den illusionären Anschein, als sei die Verteilung knapper Organe ein medizinisches Problem.“
aerzteblatt.de |
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