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Gesundheitsrechtler: „Transplantations­recht neu regeln“

Donnerstag, 15. Dezember 2011

Frankfurt/M. – Das deutsche Organ-Transplantationsrecht muss nach Ansicht des Kölner Gesundheitsrechtlers Wolfram Höfling grundsätzlich neu geregelt werden. Es enthalte elementare Konstruktionsfehler und verfassungsrechtlich „hochbedenkliche Strukturen“, sagte Höfling der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom Donnerstag. Der Gesetzgeber habe die Entscheidungsprozesse weitgehend an private Akteure delegiert und verweigere eine angemessene Regulierung, sagte Höfling. 

Der Gesetzgeber habe bei der Organspende ein „überaus kompliziert gesponnenes Netz“ von Zuständigkeiten geschaffen, kritisierte der Inhaber des Lehrstuhls für Gesundheitsrecht an der Kölner Universität.

Dazu gehörten Transplantationszentren, die mit einem Implantationsmonopol hinsichtlich vermittlungspflichtiger Organe ausgestattet seien, Eurotransplant, eine Stiftung niederländischen Rechts, die das Vermittlungsmonopol besitze, die Koordinierungsstelle Deutsche Stiftung Organtransplantation sowie die Bundesärztekammer. Sie lege die Regeln zur Feststellung des Todes, zur Aufnahme in die Wartelisten und zur Organvermittlung fest.

Auch das nun von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz habe „kardinale Geburtsfehler“, so Höfling. So seien vermittlungspflichtige Organe „nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit“ zu vermitteln. Die Kriterien dafür seien jedoch nicht näher bestimmt. „Der Gesetzgeber erweckt den illusionären Anschein, als sei die Verteilung knapper Organe ein medizinisches Problem.“

Es handele sich bei der Organverteilung um Fragen der Gerechtigkeit und elementare Grundrechte. Es sei fraglich, „was ausgerechnet die Bundesärztekammer dazu legitimieren soll, derartige Gerechtigkeitsfragen zu entscheiden“.

Die transplantationsmedizinischen Entscheidungsprozesse seien „geradezu darauf angelegt, rechtsstaatliche Kontrolle und Rechtsschutz zu unterlaufen“, kritisiert der Gesundheitsrechtler. Ungeklärt sei „gegen wen und gegen was und wo“ Patienten klagen könnten. 

Auch ethische Aspekte der Transplantationsmedizin, etwa die Diskussion um die Gleichsetzung von Hirntod und Tod des Menschen, habe der Gesetzgeber offen gelassen. Dabei müssten Entwicklungen aufmerksam beobachtet werden, den Organmangel über neue Spendergruppen diesseits des Hirntodes abzumildern. © kna/aerzteblatt.de

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