Prädiktive genetische Untersuchungen ab Februar mit Vorbehalt
Montag, 19. Dezember 2011
Hannover – Auf die besonderen Regelungen des sogenannten Gendiagnostikgesetzes hat die Ärztekammer Niedersachsen hingewiesen. Das Gesetz wird zum 1. Februar 2012 trotz wiederholter Einwände der deutschen Ärzteschaft gültig.
„Die diagnostische genetische Untersuchung bleibt weiterhin allen Ärzten erlaubt; prädiktive Untersuchungen bedürfen aber einer Qualifikation nach der Weiterbildungsordnung“, hieß es aus der Kammer. Prädiktiv seien Untersuchungen, welche künftig auftretende Erkrankungen abklären sollen oder Anlagen für Erkrankungen bei Nachkommen untersuchen.
Ärzte, die prädiktive genetische Untersuchungen veranlassen, sollten die Berechtigung zur genetischen Beratung erwerben. Welche Ärzte bereits durch ihre Weiterbildung den Zugang zu bestimmten prädiktiven genetischen Untersuchungen nachgewiesen haben, stehe aber noch nicht abschließend fest.
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