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Prädiktive genetische Untersuchungen ab Februar mit Vorbehalt

Montag, 19. Dezember 2011

Hannover – Auf die besonderen Regelungen des sogenannten Gendiagnostikgesetzes hat die Ärztekammer Niedersachsen hingewiesen. Das Gesetz wird zum 1. Februar 2012 trotz wiederholter Einwände der deutschen Ärzteschaft gültig.

„Die diagnostische genetische Untersuchung bleibt weiterhin allen Ärzten erlaubt; prädiktive Untersuchungen bedürfen aber einer Qualifikation nach der Weiterbildungsordnung“, hieß es aus der Kammer. Prädiktiv seien Untersuchungen, welche künftig auftretende Erkrankungen abklären sollen oder Anlagen für Erkrankungen bei Nachkommen untersuchen.

Ärzte, die prädiktive genetische Untersuchungen veranlassen, sollten die Berechtigung zur genetischen Beratung erwerben. Welche Ärzte bereits durch ihre Weiterbildung den Zugang zu bestimmten prädiktiven genetischen Untersuchungen nachgewiesen haben, stehe aber noch nicht abschließend fest.

Für eine Übergangszeit bis Juli 2016 dürfen jedoch Ärzte genetische Beratungen vornehmen, wenn sie eine sogenannte Wissenskontrolle bestehen. Die Kammer kündigte an, entsprechende Prüfungen für Januar und Februar 2012 anzubieten und alle Ärzte anzuschreiben, die daran teilnehmen sollten, weil sie in die obige Übergangsregelung fallen. © hil/aerzteblatt.de

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