Rotterdam/Madison/Bethesda – Die beiden Forschergruppen, die in umstrittenen Versuchen die Ansteckungsfähigkeit des Vogelgrippevirus H5N1 für Menschen gesteigert haben, wollen in ihren bevorstehenden Publikationen in Nature und Science auf Details verzichten, die Bioterroristen einen Nachbau erleichtern könnten.
Sie gaben damit dem Anliegen des National Science Advisory Board for Biosecurity (NSSAB) nach, das die US-Regierung im Bereich der Bioterrorismus berät. Derweil diskutieren Forscher, ob die Sicherheitsvorkehrungen in den Laboren ausreichend sind.
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass das Vogelgrippevirus H5N1 nur selten auf den Menschen übertritt. Kommt es allerdings zu einer Infektion, endet die Erkrankung häufig tödlich. Von den 571 Menschen, die sich mit H5N1 angesteckt haben, sind 59 Prozent gestorben. Die Case-Fatality-Rate liegt damit eher im Bereich von Ebola und Marburg-Virus als der Spanischen Grippe, an der „nur“ 2 Prozent der Infizierten starben, was aber bezogen auf die große Zahl der Infizierten Millionen von Todesfällen zur Folge hatte.
Die Forschergruppen um Ron Fouchier vom Erasmus Medical Center in Rotterdam und um Yoshihiro Kawaoka von der Universität von Wisconsin in Madison ist es kürzlich durch genetische Manipulationen gelungen, die Ansteckungsfähigkeit von H5N1 deutlich zu steigern. Bei Frettchen wurde die tödliche Erkrankung über den Luftweg übertragen.
Diese Experimente stoßen nicht nur in der Öffentlichkeit auf Unverständnis. Auch die Zeitschrift Biosecurity hat sich klar gegen derartige Experimente ausgesprochen, während die beiden Forschergruppen die Versuche damit rechtfertigen, dass die tiefere Kenntnis der Übertragung Ansatzpunkte für neue Medikamente und Impfstoffe biete.
Es gibt zwei Szenarien, wie das Virus in die Umwelt gelangen könnte. Das erste Szenario ist ein Nachbau durch böswillige Forscher mit dem Ziel eines bioterroristischen Anschlags. Solch ein Ansinnen wäre zwar äußerst dumm, da das Virus nicht gezielt auf bestimmte Menschengruppen oder Länder angewendet werden könnte. Es gibt allerdings keine Gewähr, dass hohe Intelligenz und Ausbildungsstand, der für genetische Manipulationen erforderlich sind, immer mit einem gesunden Menschenverstand gepaart sind.
Das NSSAB hat deshalb den Forschern und den Journals empfohlen, in den Publikationen auf methodologische Hinweise zu verzichten. Science und Nature haben dem zugestimmt, und auch die beiden Forschergruppen haben zähneknirschend ihre Manuskripte überarbeitet, die im Fall von Science auch dem NSSAB vorgelegt wurden.
Diese Art der Zensur ist bislang einzigartig, und der renommierte Virologe Albert Osterhaus von der Erasmus-Universität sprach sogar von einer Art „Kniefall“. Da beide Zentren durch Forschungsgelder der US-National Institute of Health gefördert werden, könnten auch finanzielle Rücksichtnahmen eine Rolle gespielt haben.
Das zweite Szenario beschreibt die Möglichkeit, dass das Virus versehentlich vom Labor in die Umwelt gelangt. Wie Nature berichtet, arbeiten beide Gruppen in Labors der Biologischen Schutzstufe 3 (biosafety level 3, BSL-3). Sie sieht vor, dass das Labor baulich abgetrennt ist.
Die Experimente werden bei Unterdruck durchgeführt und die Abluft wird durch Partikelfilter gereinigt. Sicherer wäre ein BSL-4-Labor, das hermetisch abgeriegelt ist. Diese aufwendige Einrichtung gibt es weder in Rotterdam noch in Madison, weshalb die Forschergruppen diese Auflagen auch ablehnen.
Das Risiko, dass Krankheitserreger aus einem Labor der Stufen BSL-3 und BSL-4 entweichen, ist extrem unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich. Das US National Research Council hat jüngst in einem Bericht über 395 Verstöße gegen die Sicherheitsregeln in US-Labors in den Jahren 2003 bis 2009 berichtet.
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Diese Art von Forschung muß geächtet werden, nicht gefördert!
Hier geht es um eine gezielte Potenzierung der Gefährlichkeit und damit besteht mindestens der Tatbestand der Fahrlässigkeit. Das Argument, die Natur würde irgendwann diese erfundene Variante hervorbringen, ist nicht bewiesen und damit als Legitimation nicht stichhaltig, sondern lediglich eine Vermutung. Die übliche "menschliche" Schlamperei, falscher Ehrgeiz, oder ein simpler "Wasserschaden" (wie gehabt) stellen ein unkalkulierbares Risiko für eine Freisetzung der Biowaffe dar. Wer haftet dafür? Welche Konsequenzen haben diese Forscher und Auftraggeber zu erwarten?
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