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KVB-Vorstand wirft Krankenkassen Scheindiskussion vor

Freitag, 23. Dezember 2011

München – Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) hat darauf hingewiesen, dass die Einstellung der Dachmarke „Ausgezeichnete Patientenversorgung“ die medizinische Versorgung der bayerischen Bevölkerung in keiner Form tangiert. Er reagierte damit auf den Vorwurf der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern, das Ende der Dachmarke bedeute einen Rückschritt für die medizinische Versorgung.

„Fakt ist, dass niemand schlechter versorgt wird, weil das vom früheren Vorstand der KVB gemeinsam mit einigen Krankenkassen im Jahr 2008 aufgelegte Logo der ‚Ausgezeichneten Patientenversorgung‘ von uns nicht mehr weitergeführt wird“, erklärte der KVB-Vorstandsvorsitzende Wolfgang Krombholz.

Die unter der Dachmarke zusammengefassten 18 Maßnahmen blieben alle wie bislang bestehen. „Wenn die Krankenkassen bereit sind, dafür auch Geld in die Hand zu nehmen, könnten die Maßnahmen sogar ausgebaut und erweitert werden“, so Krombholz.

Der Vorstand der KVB hatte im November entschieden, die Dachmarke der „Ausgezeichneten Patientenversorgung“ einzustellen. Begründet wurde dies mit der Ungleichbehandlung vieler Arztgruppen, für die es keine Qualitätsmaßnahmen gibt und der eingeschränkten Aussagekraft von Qualitätszertifikaten für die haus- und fachärztliche Basisversorgung.

„Die Krankenkassenvorstände führen eine Scheindiskussion: Auf der einen Seite vergießen sie Krokodilstränen wegen des Endes eines so genannten Qualitätssiegels, sind auf der anderen Seite aber nicht bereit, für die haus- und fachärztliche Basisversorgung der bayerischen Bevölkerung zusätzliche Gelder in die Hand zu nehmen“, kritisierte der erste stellvertretende KVB-Vorstandsvorsitzende Pedro Schmelz.

Trotz real immer weiter klaffender Lücken in der ambulanten Versorgung wollten die Krankenkassen den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten im nächsten Jahr eine Nullrunde beim Honorar zumuten. „Wir können uns nicht um die Kür kümmern, solange nicht die Pflicht zufriedenstellend gewährleistet ist“, so Schmelz. Dazu gehöre etwa die Aufrechterhaltung des Bereitschafts- und Notarztdienstes in Bayern. © hil/aerzteblatt.de

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