Bundesversicherungsamt erwartet harten Wettbewerb der Krankenkassen
Dienstag, 27. Dezember 2011
Maximilian Gaßner /dpa
Das Bundesversicherungsamt rechnet im kommenden Jahr mit einem starken Wettbewerb der gesetzlichen Krankenkassen. „Gerade Kassen, die hohe Rücklagen angehäuft haben, werden versuchen, durch das Angebot nicht notwendiger Leistungen Mitglieder anzulocken“, sagte der Präsident der Aufsichtsbehörde, Maximilian Gaßner, der Tageszeitung Die Welt vom Dienstag.
Weil der Zusatzbeitrag als Unterscheidungsmerkmal der Kassen wegfallen werde, suchten sich die Versicherten ihre Kasse eher nach dem „Potpourri an Zusatzleistungen“ aus – und nicht danach, wie gut die Versorgung bei Krankheit ist, sagte der Gaßner.
Die wenigen Kassen, die derzeit noch einen Zusatzbeitrag erheben, wollen diesen im kommenden Jahr abschaffen. Stattdessen werden dann alle Kassen nur noch den staatlich festgesetzten Einheitsbeitrag von 15,5 Prozent erheben. Die Finanzlage der Kassen hatte sich zuletzt wegen der guten Konjunktur und Einsparungen bei den Arzneimittelausgaben deutlich verbessert. In den ersten neun Monaten dieses Jahres erzielten sie einen Überschuss von rund 3,9 Milliarden Euro.
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Damit dieses schräge "Buhlen und Werben" der Kassen mit extrem sinnlosen Leistungen aufhört ?
Damit man auch als Kassenpatient mal die Möglichkeit hat, sich den ganzen "aufgeblähten Schnickschnack" zu ersparen und eine Kasse zu wählen, die rationell und sparsam mit ihren Mitteln umgeht und sinnvolle Leistungen bei niedrigen Beiträgen hat ?
Derzeit muß man gezwungenermaßen dafür zahlen, dass Kassen sich als Reiseveranstalter, oder Versicherungsvermittler hervortun oder aus Werbezwecken Kindern i-pods schenken (anstatt alten Leuten brauchbare Hörgeräte zu bezahlen....).
Das Bundesversicherungsamt kommt offensichtlich seiner Aufsichtspflicht nicht nach. Wenn der Präsident der Aufsichtsbehörde, Maximilian Gaßner, schon im Interview mit der Tageszeitung 'Die Welt' konfabuliert: ..."Kassen, die hohe Rücklagen angehäuft haben, werden versuchen, durch das Angebot nicht notwendiger Leistungen Mitglieder anzulocken“, hat er offensichtlich § 12 und § 34 des 5. Sozialgesetzbuches (SGB) als GKV-Geschäftsgrundlage nicht bedacht.
In § 12, Absatz 1 und 3, SGB V stehen: "§ 12 Wirtschaftlichkeitsgebot (1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen. ... (3) Hat die Krankenkasse Leistungen ohne Rechtsgrundlage oder entgegen geltendem Recht erbracht und hat ein Vorstandsmitglied hiervon gewusst oder hätte hiervon wissen müssen, hat die zuständige Aufsichtsbehörde nach Anhörung des Vorstandsmitglieds den Verwaltungsrat zu veranlassen, das Vorstandsmitglied auf Ersatz des aus der Pflichtverletzung entstandenen Schadens in Anspruch zu nehmen."
§ 34 SGB V: "(1) Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind von der Versorgung nach § 31 ausgeschlossen". Zusätzlich sind ausgeschlossen • Arzneimittel zur Anwendung bei Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten einschließlich der bei diesen Krankheiten anzuwendenden Schnupfenmittel, Schmerzmittel, hustendämpfenden und hustenlösenden Mittel, • Mund- und Rachentherapeutika, ausgenommen bei Pilzinfektionen, • Abführmittel, • Arzneimittel gegen Reisekrankheit ..."Von der Versorgung sind außerdem Arzneimittel ausgeschlossen, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht. Ausgeschlossen sind insbesondere Arzneimittel, die überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion, der Anreizung sowie Steigerung der sexuellen Potenz, zur Raucherentwöhnung, zur Abmagerung oder zur Zügelung des Appetits, zur Regulierung des Körpergewichts oder zur Verbesserung des Haarwuchses dienen."
Und dann kommt auch noch die Techniker Krankenkasse ab 1.1.2012 mit einem, "Modellversuch" heraus: http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/article/683357/tk-zueckt-geldbeutel-rezeptfreie-arzneien.html?sh=13&h=-880204670 "Techniker Krankenkasse übernimmt ab Januar für ihre 7,9 Millionen Versicherten die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel (OTC) der besonderen Therapierichtungen - Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie - Die Kostenübernahme sei bei apothekenpflichtigen Präparaten auf maximal 100 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten begrenzt". BVA, übernehmen Sie! Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund
Die Kassen sollen "Kunden" umwerben, damit alle glauben, dass Wettbewerb im Gesundheitswesen etwas Feines ist. Aber niemand bedenkt, dass dies die Arbeit an der Basis nur erschwert - bereits jetzt ertrinken wir in einer Flut bunter Rabattheftchen.
Richtig absurd aber ist: sinnvolle Leistungen wie eine gemeindenahe bzw. hausarztzentrierte Versorgung dürfen nicht bezuschusst werden. Im Gegenteil: Geld gibts nur für -nachgewiesenermassen- nicht sinnvolle Leistungen. Aber die bitte möglichst bunt und vielgestaltig. Profitieren werden diejenigen, die jetzt schon am meisten nebenher verdienen: die Spezialisten.
Aber da wir ja den Wettbewerb lieben, werden Angebot und Nachfrage entscheiden: deutsche Haus-Ärzte wenden sich mit Grausen ab - einwandern werden die Kollegen aus dem Osten. Dort bleibt Leere zurück.
Wann werden Gesundheitspolitiker für ihre Fehler genau so haften wie Ärzte für die Therapiekosten ihrer Patienten?
Leserkommentare
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