Berlin – Mit der Überarbeitung der sogenannten Hilfsmittel-Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auch die Regelungen zu Hörhilfen überarbeitet. Die Richtlinie sieht vor, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für solche Hörgeräte aufkommt, die nach dem Stand der Medizintechnik Hörverluste möglichst weitgehend ausgleichen.
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Ziel soll dabei sein, das Gehör soweit wie möglich an das eines gesunden Menschen anzugleichen. Diesen möglichst vollständigen sogenannten Behinderungsausgleich hatte das Bundessozialgericht (BSG) bereits am 17. Dezember 2009 als Ziel und Anspruch der Hörhilfe-Versorgung festgelegt (B 3 KR 20/08 R).
„Auf der Grundlage des vom BSG festgestellten Anspruchs sichert die Neuregelung den auf Hörhilfen angewiesenen Patienten eine optimierte Versorgung“, sagte der unparteiische Vorsitzender des G-BA, Rainer Hess.
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