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Verband gegen Änderung des Medizinprodukte­gesetzes

Dienstag, 3. Januar 2012

Berlin – Im Zusammenhang zu den Vorfällen um Brustimplantate des französischen Herstellers PIP hat der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) betont, das deutsche Medizinproduktegesetz stelle sehr hohe rechtliche Anforderungen an die Sicherheit und Leistungsfähigkeit von Medizinprodukten, die mit denen der Arzneimittelzulassung vergleichbar seien.

„Kriminelle Energie wie im Fall der Firma PIP kann kein Zulassungssystem unterbinden“, sagte BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim Schmitt. Die europäischen Regelungen zum Marktzugang für Medizinprodukte haben sich seiner Auffassung nach „grundsätzlich bewährt.“

Wichtig ist nach Auffassung des BVMed, mehr über Qualität statt immer nur über Kosten zu sprechen. „Wir brauchen eine Diskussion darüber, wie wir eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten sicherstellen können“, so Schmitt. Ein reiner Preisfokus führe zu Qualitätseinbußen und Gefahren für die Patienten, sagte er. © hil/aerzteblatt.de

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