Verband gegen Änderung des Medizinproduktegesetzes
Dienstag, 3. Januar 2012
Berlin – Im Zusammenhang zu den Vorfällen um Brustimplantate des französischen Herstellers PIP hat der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) betont, das deutsche Medizinproduktegesetz stelle sehr hohe rechtliche Anforderungen an die Sicherheit und Leistungsfähigkeit von Medizinprodukten, die mit denen der Arzneimittelzulassung vergleichbar seien.
„Kriminelle Energie wie im Fall der Firma PIP kann kein Zulassungssystem unterbinden“, sagte BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim Schmitt. Die europäischen Regelungen zum Marktzugang für Medizinprodukte haben sich seiner Auffassung nach „grundsätzlich bewährt.“
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