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Ärzteschaft

Psychothera­peutisch/psychoso­matische Versorgung: KBV-Gutachten belegt gutes Angebot

Montag, 16. Januar 2012

Berlin – Jährlich erkranken 25 bis 30 Prozent der Bevölkerung an psychischen und psychosomatischen Störungen. Für sie gibt es in Deutschland ein umfangreiches und differenziertes ambulantes Angebot. Das ist ein Ergebnis des Gutachtens „Ambulante psychosomatische/psychotherapeutische Versorgung in der kassenärztlichen Versorgung in Deutschland – Formen der Versorgung und ihre Effizienz“. Die Justus-Liebig-Universität Gießen und die Ruprecht-Karls Universität Heidelberg haben es im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erstellt. Ein Zwischenbericht des Gutachtens wurde heute in Berlin vorgestellt.

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In dem Gutachten beschreiben die Autoren die verschiedenen Formen der Versorgung und ihrer Effizienz. Johannes Kruse von der Klinik für Psychosomatik und Psychotherapie in Gießen erklärte zur Zielsetzung: „Es mangelt bislang an Studien, um die Effizienz des aktuellen Versorgungssystems besser abschätzen zu können.

Zwar ist die Wirksamkeit der Therapien nachgewiesen, es liegen aber kaum naturalistische Studien vor, die differenziert die Versorgungsprofile der Behandlergruppen analysieren.“ Das Gutachten beruhe auf einer systematischen Literaturrecherche, Querschnittsdaten der KBV aus dem Jahr 2008 sowie einer repräsentativen Bevölkerungsstichprobe. Eine Analyse von Krankenkassendaten konnte allerdings noch nicht vorgenommen werden.

Die Autoren unterteilen das ambulante Angebot in drei Säulen: die ärztlich-psychosomatisch-psychotherapeutische Säule (Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Fachärzte mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie/Psychoanalyse), die ärztlich-psychiatrisch- psychotherapeutische Säule (Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, Fachärzte für Nervenheilkunde) und die psychologisch-psychotherapeutische Säule. „Jeder dieser drei Säulen leistet einen spezifischen Beitrag“, betonte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Köhler. Zu optimieren seien jedoch unbedingt die Schnittstellen zwischen diesen drei Säulen, zwischen ambulanter und stationärer Versorgung und zwischen den verschiedenen Fachrichtungen der Psychotherapie. 

„Die Frage ist zudem, ob jeder Patient die für ihn richtige Behandlung erhält“, sagte Köhler weiter. Seiner Ansicht nach fehlen niedrigschwellige Therapieangebote in der spezialisierten fachärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung. Nicht jeder Patient benötige gleich eine langfristige Psychotherapie. „Nach 40 Jahren Richtlinienpsychotherapie muss es gestattet sein zu hinterfragen, ob die verankerten Säulen der Verhaltenstherapie, Psychoanalyse und tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie mit den vorgeplanten Kontingenten noch zeitgemäß sind“, betonte der KBV-Vorstandvorsitzende.

Die bessere finanzielle Ausstattung der antragspflichtigen Richtlinienpsychotherapie mit 82 Euro pro Therapiestunde könne beispielsweise leicht zu Fehlanreizen führen, warnte er. Richtlinienpsychotherapie wird von Psychosomatikern, sowie ärztlichen und Psychologischen Psychotherapeuten angeboten. 

Aufgrund der unterschiedlichen Versorgungsstruktur und der unterschiedlichen Therapie­frequenzen behandeln diese Praxen deutlich weniger Patienten, nämlich zwischen 170 und 187 pro Jahr. Psychiater und Nervenärzte kommen hingegen auf 1347 beziehungsweise 3172 Fälle pro Jahr. Angesichts der aktuellen Reform der Bedarfsplanung „muss ich mich fragen, ob es reicht, einfach mehr Sitze anzubieten, um die Wartezeiten auf einen Therapieplatz zu verringern“, ergänzte Köhler.

Die Autoren des Gutachtens befragten auch aktuell (Ende 2011) eine repräsentative Bevölkerungsgruppe, an wen sie sich wenden würden, wenn sie an Depression beziehungsweise an „Schmerzen ohne körperliche Erkrankung“ litten. Die meisten würden sich an den Hausarzt wenden, gefolgt von den Fachärzten für Psychosomatische Medizin, Psychiatern und Psychologischen Psychotherapeuten.

„Viele psychisch Kranke haben immer noch Angst vor Stigmatisierung und scheuen sich, über den Hausarzt hinausgehende Hilfe in Anspruch zu nehmen“, kommentierte Köhler. Aufklärung und die Motivierung der Betroffenen, fachspezifische Angebote anzunehmen, könnten hier die Versorgung verbessern.

Die KBV würde es begrüßen, wenn andere Beteiligte des Gesundheitswesens die Studie ausweiten und ergänzen könnten. Zusätzliche Daten, zum Beispiel aus der stationären Versorgung oder zur Arzneimittelversorgung, sollten einbezogen werden, um mehr Erkenntnisse über die Versorgungssituation zu erhalten, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende. © pb/aerzteblatt.de

aerzteblatt.de

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A.D.
am Donnerstag, 19. Januar 2012, 16:42

Danke Clemens-X

Vielen Dank für ihren ausführlichen Kommentar, denn ich als Ergänzung zu dem Artikel nur jedem Leser empfehlen kann.
A. Daasch
FÄ für Psychotherapeutische Medizin
Clemens-X
am Dienstag, 17. Januar 2012, 14:30

pathologische Selbstbeweihräucherung?

Oh Mann! Zu diesem von Selbstbeweihräucherung triefenden Beitrag könnte ich mal wieder seitenlange Kommentare oder gar ein Buch schreiben.

Ich habe die „Segnungen” dieses wundersamen Gesundheitssystems in vielen Facetten als Patient erleben und erleiden dürfen und arbeite zurzeit als Psychologischer Berater, wo ich von meinen Klienten meine eigenen Erfahrungen meist bestätigt bekomme oder sogar noch schlimmere Erfahrungen mitgeteilt bekomme.

1.) Selbst die BPtK stellte fest, dass die Wartezeiten auf ambulante Therapieplätze viel zu lang sind. Bis zu 3 Monate wartet man im Schnitt auf ein Erstgespräch, bis zu einem Jahr auf einen Therapieplatz.

2.) Vor rund 8 Monaten berichtet das Ärzteblatt über den „Drehtür-Effekt” der psychosomatischen Kliniken. Eine Apendektomie ist nun mal nicht mit der Therapie einer Borderline-Störung vergleichbar, hinsichtlich der voraussichtlich nötigen Behandlungsdauer! Dennoch werden munter Fallpauschalen und Aufenthaltsdauer in Krankenhäusern „vom grünen Tisch aus” unter offensichtlich alleiniger Betrachtung von Kosteneinsparungen geplant. Gab es um 1998 bis 2000 noch teils über 6-monatige stationäre Therapieangebote für Boderline-Patienten, müssen die Therapeuten heutzutage ihre kostbare Zeit damit verschwenden, seitenlange Begründungen zu schreiben, wenn es mal über 12 Wochen dauert!

3.) Oft profitiert die Pharmaindustrie zu Lasten der Patienten von dem Gesundheits-Unwesen: Wenn Depression diagnostiziert wird und wie meistens keine baldige ambulante Therapie zur Verfügung steht, wird aus purer Angst vor wartezeit-bedingten suizidalen Entwicklungen und aus Angst vor Haftungsproblemen freigebig Antidepressiva verordnet. Der Patient gewöhnt sich daran und denkt „Geht ja wieder” und vermeidet so eine dringend erforderliche Psychotherapie mit Behebung der tiefer liegenden Ursachen für die Depression. Verschleppte Depression setzt sich aber immer tiefer fest und die spätere Therapie wird schwieriger, aufwändiger und teurer.

4.) Eine meiner Klientinnen erhielt über 1,5 Jahre lang von einer Psychiaterin hohe Dosen Citalopram ohne jegliche gesundheitliche oder psychotherapeutische Überprüfung. Die Klientin holte immer nur ihr Rezept ab, wenn sie zuvor meldete, dass der Pillenvorrat zu Ende ging. Und dies ist kein Einzelfall!

5.) Unter Hausärzten ist nach wie vor verbreitete Unsitte, „mal eben” dem Patienten mit Imipramin oder Fluspirilen (am besten als Depotspritze) „auszuhelfen” um nicht AU geschrieben zu werden, statt die vorhandene Depression zu attestieren und ein nachdrückliches Aufklärungsgespräch zu führen. Aber bei ca. 3 Minuten Behandlungspauschale ist anscheinend mehr nicht drin!

6.) Die nur in Deutschland geltende Begrenzung der SGB-V-getragenen Psychotherapie auf die drei Richtlinienverfahren und deren strikte Trennung gibt es in dieser Form sonst nirgendwo! Psychotherapeuten, die z.B. die fortschrittliche Schematherapie anwenden wollen, müssen trickreiche Argumentationen verwenden, damit sie diese hocheffiziente Kombination aus tiefenpsychologisch fundiertem, psychodynamisch und verhaltentherapeutischem Vorgehen genehmigen und abrechnen dürfen und können! Rückständiger und fortschrittsfeindlicher geht's kaum.

7.) In den Untersuchungen von Suiziden ist statistisch nachgewiesen, dass die Betroffenen meist zuvor noch ihren Hausarzt aufgesucht hatten. Wieso ist dies auch heute noch so, dass Hausärzte die anstehende Depression und Suizidalität nicht erkennen? Ist der Testbogen „Becksches Depressionsinventar” (BDI) oder der frei verfügbare simple Suizidal-Fragebogen nach Pöldinger oder die Abfrage des präsuizdalen Syndrom nach Ringel bei Hausärzten auch heute noch unbekannt??? Oder sind solche Befragungen zu zeitaufwändig und das Inkaufnehmen von Suiziden für die Praxisbilanz „wirtschaftlicher”?

»Psychotherapeutisch/psychosomatische Versorgung: KBV-Gutachten belegt gutes Angebot« so lautete die Überschrift / die Schlagzeile über diesem Artikel. — Wo ist dieses Angebot denn angesichts der hier nur stichprobenartig aufgezählten Punkte wirklich gut? Ich meine: Es handelt sich nur um die übliche pathologisch-narzisstische Selbstbeweihräucherung!

Und dann schwafelt Herr Köhler, dass niedrigschwellige Therapieangebote fehlen würden. Schauen wir doch mal hin, was an Vorsorge im Bereich der „seelischen Gesundheit” konkret geleistet wird? Die bekanntesten Maßnahmen beschränken sich auf SBG-V § 20 Maßnahmen, nämlich Autogenes Training und PMR Progressive Muskelrelaxation sowie QuiGong und Yoga. Und die Konditionen, zu denen die Kursleiter arbeiten dürfen, sind einfach skandalös: Einerseits werden sehr hohe Ausbildungsvoraussetzungen, Qualifikationen und Zertifizierungen verlangt und demgegenüber eine lächerlich geringe Honorierung bezahlt. Kein Wunder, dass es wenig Angebote gibt! Noch schlimmer, dass die genannten Angebote kaum gegen Depression, BurnOut, Ängste usw. wirksam sind. —
Warum werden die Qualifikations-Messlatten derart hoch gelegt für Kursleiter und die Vergütungen derart niedrig angesetzt? Warum werden keine Kurse gefördert, in denen depressiv verstimmte Menschen die kognitive Verhaltenstherapie nach Beck lernen können? Warum wird trotz anhaltend bester Erfahrungen damit Kurse wie „Praxis der Achtsamkeit” im Sinne von Jon Kabat-Zinn nicht gefördert? — Ach man könnte sooo viel machen. Aber das Geld geht lieber wohl in die Pharma-Industrie oder die unsägliche Verwaltungsbürokratie und fetten Vorstandsposten-Gehälter. Und warum gibt es keine nachhaltige Aufklärungskampagne, damit die Stigmatisierung von Menschen mit psychischen Problemen endlich aufhört? Ein Mal im Jahr über das Bundesgesundheitsministerium einen Tag oder eine »Woche der Seelischen Gesundheit« auszurufen und dann alle Aktivisten vor Ort ohne jede offizielle Unterstützung „machen zu lassen”, sich selbst aber den Ruhm auf die Fahne zu schreiben, ist ja wohl keine Lösung!

Und dann schwafelt Herr Köhler von möglichen Fehlanreizen durch „bessere finanzielle Ausstattung der Richtlinien-Psychotherapie mit 82 Euro je Stunde”. Einfach lächerlich ist dies angesichts eines Stundensatzes von meist 100 bis 120 Euro, die ein (!) wirklich guter (!) Heilpraktiker für Psychotherapie im Durchschnitt verlangen kann und auch erhält. Was sollen denn das für Fehlanreize sein? — Mir ist bekannt, dass sehr viele ehrlich engagierte Psychologische Psychotherapeuten aus Gründen der Psycho-Hygiene und des Haushaltens mit den eigenen Kräften zu Gunsten einer leistungsfähigen Therapie nicht mehr als ca. 20 Stunden je Woche therapieren können und wollen! Hinzu kommt, dass eine Stunde Therapie oft über 1/2 Stunde an Dokumentation und QM-Maßnahmen nach sich zieht. Hinzu kommen Gutachten und Begründungen für die Krankenkassen. Und dazu die vielen Fortbildungsmaßnahmen, die auch nicht kostenlos sind. Da bleibt kein annehmlicher Stundensatz übrig! Angesichts dieser Verhältnisse von „Fehlanreizen” zu sprechen, halte ich schon für ziemlich unverschämt.

Weiter schwafelt Köhler: „…muss ich mich fragen, ob es reicht, einfach mehr Sitze anzubieten, um die Wartezeiten auf einen Therapieplatz zu verringern“ — Wie denn sonst können die skandalös langen Wartezeiten verringert werden??? Die BPtK kritisiert doch seit Langem, dass die Bedarfsplanung darauf beruht, dass der Gesetzgeber / die Politik einfach die damalige Bedarfsdeckung aus 1998, die schon damals völlig unzureichend war, als „ausreichend” festgeschrieben hat, sozusagen als Dekret, das richtiger sein sollte, als die Realität! Alle Bedarfsplanung, auch die heutige, orientiert sich an diesen idiotischen Festlegungen aus 1998. Und Köhler setzt diese „Tradition” fort, indem er solche Meinungen absondert!

Oh ja, liebe KBV, und Herr Köhler: Würden Sie es wirklich begrüßen, „wenn andere Beteiligte des Gesundheitswesens die Studie ausweiten und ergänzen”??? Ich glaube kaum! Denn meine Stimme, die Stimmen der Millionen betroffener Menschen, die Stimmen der BPtK, die Stimmen der Heilpraktikerverbände für Psychotherapie (z.B. des VFP) und anderen engagierten Menschen verhallen doch seit Langem in den Schutthalden, die Lobbyisten, Pharmaindustrie, Politik, Verwaltungs-Wasserköpfe und andere auftürmen, um in deren Schatten die eigenen Taschen zu füllen und künftige Pfründe zu sichern.

Clemens M. Hürten, gesSso, Rottweil
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