Sonderzahlungen an KV-Vorstand: Senator will bis Ende Januar entscheiden
Dienstag, 17. Januar 2012
Berlin – Bis Ende Januar will die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit abschließend prüfen, ob die umstrittenen Zahlungen von Übergangsgeld an den Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin zulässig waren. Der Berliner Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) hat zudem am Montag im zuständigen Ausschuss des Abgeordnetenhauses erklärt, es gebe keinen Beschluss, der die Umwidmung von Übergangsgeld in eine erfolgsunabhängige Zahlung vorgesehen habe. Das berichtet der Tagesspiegel von Dienstag; die Senatsverwaltung bestätigte auf Anfrage den Bericht.
Die Auseinandersetzung um die Sonderzahlungen hält damit an. Zehn Mitglieder der KV-Vertreterversammlung hatten am 12. Januar eine Sondersitzung des Gremiums mit dem Ziel einer Amtsenthebung der KV-Vorsitzenden Angelika Prehn beantragt. Allerdings fand ihr Vorstoß nicht die notwendige Mehrheit der Delegierten. Die Abstimmung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
In einer vorangegangenen Debatte des Gremiums hieß es, Prehn trage als Vorstandsvorsitzende die Hauptverantwortung dafür, dass dem Ansehen der Ärzteschaft durch die umstrittenen Sonderzahlungen ein großer Imageschaden entstanden sei. Auch warfen Delegierte dem gesamten Vorstand sowie dem Vorsitzenden der Vertreterversammlung, Jochen Treisch, eine „desaströse“ Kommunikation der Vorgänge vor. Nach dem gescheiterten Antrag verließen mehrere hausärztliche Vertreter „unter Protest“ die Sitzung.
Das ARD-Magazin „Kontraste“ hatte am 1. Dezember vergangenen Jahres darüber berichtet, dass vertraglich vereinbarte Übergangsgelder an den KV-Vorstand nach dem Ende seiner ersten Amtsperiode ausgezahlt wurden, obwohl er für eine zweite Amtszeit wiedergewählt worden war. Die Beträge, je 183 000 Euro, seien nach ihrer Auszahlung von der Vertreterversammlung als „erfolgsunabhängige Prämie“ umdeklariert worden.
Vertreterversammlungschef Treisch kündigte an, dass die KV Berlin ein unabhängiges Gutachten über die Rechtmäßigkeit der Sonderzahlungen in Auftrag geben werde.
© kas/Rie/aerzteblatt.de
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