Bundesärztekammer: Folgen von Lebendspende absichern
Montag, 23. Januar 2012
Frank Ulrich Montgomery /Jardai
Berlin – Bundesärztekammer (BÄK) hat Pläne der Bundesregierung begrüßt, die Bereitschaft zur Lebendspende von Organen zu erhöhen. Ihr Präsident Frank Ulrich Montgomery forderte am Montag in Berlin zugleich, Spender besser gegen mögliche Folgen der Organspende abzusichern. „Wir müssen alles dafür tun, dass nicht auch diejenigen in eine Notlage geraten, die selbstlos Organe spenden, um das Leben anderer zu retten“, sagte der Ärztepräsident. Bislang gebe es über die unmittelbare medizinische Nachsorge hinaus Lücken bei versicherungsrechtlichen Fragen.
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Bei der Reform des Transplantationsgesetzes (TPG) ist vorgesehen, dass Spendern, die als Folge der Transplantation länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind und Krankengeld bekommen, die Differenz zum letzten Nettoeinkommen ausgeglichen wird. Die Mehrkosten soll die Kasse des Organempfängers tragen. Die Unfallversicherung soll bei möglichen Spätfolgen einspringen.
Montgomery forderte, Nachuntersuchungen, Nachsorge- und Reha-Maßnahmen sowie eine psychosoziale Nachsorge nach einer Lebendspende versicherungsrechtlich abzusichern. Der Gesetzgeber müsse zudem dafür sorgen, dass Lebendspendern keine Nachteile beim Abschluss einer Lebensversicherung nach einer Spende entstehen.
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