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Ärzteschaft

Bundesärztekammer: Folgen von Lebendspende absichern

Montag, 23. Januar 2012

Berlin – Bundes­ärzte­kammer (BÄK) hat Pläne der Bundes­regierung begrüßt, die Bereit­schaft zur Lebendspende von Organen zu erhöhen. Ihr Präsi­dent Frank Ulrich Montgomery forderte am Montag in Berlin zugleich, Spender besser gegen mögliche Folgen der Organ­spende abzusichern. „Wir müssen alles dafür tun, dass nicht auch diejenigen in eine Notlage geraten, die selbstlos Organe spenden, um das Leben anderer zu retten“, sagte der Ärztepräsident. Bislang gebe es über die unmittelbare medizinische Nachsorge hinaus Lücken bei versicherungs­rechtlichen Fragen.
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Bei der Reform des Transplantationsgesetzes (TPG) ist vorgesehen, dass Spendern, die als Folge der Transplantation länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind und Krankengeld bekommen, die Differenz zum letzten Nettoeinkommen ausgeglichen wird. Die Mehrkosten soll die Kasse des Organempfängers tragen. Die Unfallversicherung soll bei möglichen Spätfolgen einspringen.

Montgomery forderte, Nachuntersuchungen, Nachsorge- und Reha-Maßnahmen sowie eine psychosoziale Nachsorge nach einer Lebendspende versicherungsrechtlich abzusichern. Der Gesetzgeber müsse zudem dafür sorgen, dass Lebendspendern keine Nachteile beim Abschluss einer Lebensversicherung nach einer Spende entstehen.

Wichtig sei auch, dass Ehepartner und Kinder des Spenders im Falle von Komplikationen ausreichend abgesichert sind. 2010 waren 22,6 Prozent oder 665 der transplantierten Nieren Lebendspenden. Die Anzahl der Teil-Leber-Lebendspenden lag 2010 bei 90, was einem Anteil von sieben Prozent aller Lebertransplantationen entspricht. © kna/aerzteblatt.de

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