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Europarats-Parlamen­tarier: Aufruf zur Anerkennung von Patientenverfügungen

Donnerstag, 26. Januar 2012

Straßburg – Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat die 47 Mitgliedsländer des Staatenbundes zur Anerkennung von Patientenverfügungen aufgerufen. Nach der Europarats-Medizin- und Bioethikkonvention dürfe niemand dazu gezwungen werden, eine Behandlung gegen seinen Willen über sich ergehen zu lassen, erinnerten die Parlamentarier in einer am gestern verabschiedeten Entschließung. Staaten, die noch keine Regelungen zur rechtlichen Stellung von Patientenverfügungen hätten, sollten dafür Gesetze schaffen.

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Dabei müssten die Normen der rechtlich verbindlichen Europarats-Konvention geachtet werden. An die Mitgliedstaaten appellierten die Europarats-Parlamentarier auch, die Konvention in Kraft zu setzen. Die Empfehlungen der Europarats-Parlamentarier gehen nicht auf die Problematik der aktiven Sterbehilfe oder der Beihilfe zum Selbstmord ein.

In der sogenannten Oviedo-Konvention zu Menschenrechten und Menschenwürde in Biologie und Medizin von 1997 werden Mindestnormen für den Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde aufgelistet.

Das Dokument wurde von zwölf Europarats-Staaten, darunter Deutschland, nicht unterzeichnet und nicht ratifiziert. Sechs weitere haben zwar unterzeichnet, aber die Übereinkunft nicht in Kraft gesetzt. In Deutschland war die Konvention umstritten.

Kritiker beklagten ungenügende Schutzbestimmungen zur Forschung an Embryonen sowie bei medizinischen Versuchen an nichteinwilligungsfähigen Personen.
© kna/aerzteblatt.de

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