Europarats-Parlamentarier: Aufruf zur Anerkennung von Patientenverfügungen
Donnerstag, 26. Januar 2012
Straßburg – Die Parlamentarische Versammlung des Europarats
hat die 47 Mitgliedsländer des Staatenbundes zur Anerkennung von
Patientenverfügungen aufgerufen. Nach der Europarats-Medizin- und
Bioethikkonvention dürfe niemand dazu gezwungen werden, eine Behandlung gegen
seinen Willen über sich ergehen zu lassen, erinnerten die Parlamentarier in
einer am gestern verabschiedeten Entschließung. Staaten, die noch keine
Regelungen zur rechtlichen Stellung von Patientenverfügungen hätten, sollten
dafür Gesetze schaffen.
Dabei müssten die Normen der rechtlich verbindlichen Europarats-Konvention
geachtet werden. An die Mitgliedstaaten appellierten die Europarats-Parlamentarier
auch, die Konvention in Kraft zu setzen. Die Empfehlungen der
Europarats-Parlamentarier gehen nicht auf die Problematik der aktiven
Sterbehilfe oder der Beihilfe zum Selbstmord ein.
In der sogenannten Oviedo-Konvention zu Menschenrechten und Menschenwürde in
Biologie und Medizin von 1997 werden Mindestnormen für den Schutz der
Menschenrechte und der Menschenwürde aufgelistet.
Das Dokument wurde von zwölf Europarats-Staaten, darunter Deutschland, nicht
unterzeichnet und nicht ratifiziert. Sechs weitere haben zwar unterzeichnet,
aber die Übereinkunft nicht in Kraft gesetzt. In Deutschland war die Konvention
umstritten.
Kritiker beklagten ungenügende Schutzbestimmungen zur Forschung an Embryonen
sowie bei medizinischen Versuchen an nichteinwilligungsfähigen Personen.
© kna/aerzteblatt.de
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