Hamburg regelt Vermittlung von Kindern in Pflegefamilien neu
Montag, 30. Januar 2012
Hamburg – Die Hamburger Sozialbehörde hat erste Konsequenzen
aus dem Tod der elfjährigen Chantal gezogen. Sozialsenator Detlef Scheele (SPD)
habe mit sofortiger Wirkung neue Regelungen für die Vermittlung von
minderjährigen Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien angeordnet, teilte
die Behörde heute mit. Indes prüft die
Hamburger Staatsanwaltschaft rechtliche Schritte gegen das zuständige Jugendamt
und den externen Träger der freien Jugendhilfe, den Verbund
sozialtherapeutischer Einrichtungen (VSE).
Chantal war am 16. Januar nach der Einnahme des Heroin-Ersatzstoffes Methadon
gestorben. Die Pflegeeltern nehmen seit Jahren an einem Methadon-Programm teil.
Gegen sie und den leiblichen Vater des Mädchens besteht der Verdacht der
fahrlässigen Tötung.
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Bevor die zuständigen Bezirke eine geeignete Pflegefamilie
auswählen können, müssen angehende Pflegeeltern und alle Hausangehörigen
künftig nicht nur ein Führungszeugnis, sondern auch ein Gesundheitszeugnis
vorlegen. Damit wollen die Behörden Suchterkrankungen und andere relevante
Krankheiten zweifelsfrei ausschließen. „Mit diesen Maßnahmen möchte ich zunächst
sicherstellen, dass sich der Tod eines Kindes in einer Hamburger Pflegefamilie
nicht wiederholt“, sagte Scheele.
1.300 Hamburger
Pflegefamilien werden überprüft
Scheele forderte zudem die Jugendämter über die Bezirke auf, alle 1.300
Hamburger Pflegefamilien und deren Hausangehörige bis zum 15. Februar genau zu
überprüfen. Dabei soll insbesondere darauf geachtet werden, ob Hinweise auf
Suchterkrankungen oder Straftaten vorliegen.
Seit der Fall der elfjährigen Chantal bekannt geworden war, wurde die Kritik an
den zuständigen Einrichtungen der Jugendhilfe immer lauter. Mittlerweile prüft
die Staatsanwaltschaft rechtliche Schritte gegen das zuständige Jugendamt und
den externen Träger der freien Jugendhilfe, den VSE.
„Wir führen Vorermittlungen durch, um zu prüfen, ob genügend
Erkenntnisse für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens vorliegen“, sagte
Oberstaatsanwalt Wilhelm. Der Vorwurf gegen die Institutionen könne dann auf
Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht lauten.
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