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PKV: Mehr Rechte für Versicherte

Mittwoch, 1. Februar 2012

Berlin – Das Bundesjustizministerium (BMJ) will die Rechte von privat Krankenversicherten stärken. Sie sollen von ihrem Versicherer künftig eine verbindliche Auskunft darüber fordern können, ob er die Kosten einer Heilbehandlung übernimmt, sofern diese voraussichtlich mehr als 3.000 Euro kosten wird. Grundlage für die Zusage soll ein Heil- und Kostenplan sein, wie ihn derzeit bereits gesetzlich Krankenversicherte im Fall von Zahnersatzbehandlungen bei ihrer Kasse einreichen müssen. Die privaten Krankenversicherer sollen in dringenden Fällen unverzüglich entscheiden, ob sie die Kosten übernehmen, spätestens nach zwei Wochen.

Das geht aus dem Gesetzentwurf zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften hervor, den das BMJ am Dienstag zur Stellungnahme verschickt hat. „Nach dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Patientenrechte ist dies ein weiterer Baustein zur Verbesserung der Rechte der Verbraucher“, erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

Der Entwurf sieht unter anderem auch vor, dass Versicherte nach einer Prämienerhöhung künftig zwei statt nur einen Monat Zeit haben sollen, um ihren Vertrag zu kündigen. Weiterhin sollen sie den Selbstbehalt bei einem Basistarif kündigen dürfen, wenn er nicht wie erwartet zu einem günstigeren Beitrag geführt hat. Zudem sollen Versicherte nicht mehr an Zusatzverträge gebunden sein, wenn sie ihren eigentlichen Vertrag widerrufen.

Das Bundesjustizministerium hat der „FAZ“ darüber hinaus bestätigt, dass es einen „Nichtzahlertarif“ vorbereitet. Den privaten Krankenversicherern bereiten Kunden Probleme, die ihre Prämien nicht zahlen, denen aber wegen des geltenden Versicherungsschutzes für alle nicht gekündigt werden kann. Der „FAZ“ zufolge soll der neue Tarif nur Leistungen vorsehen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen nötig sind sowie von Schmerzen, außerdem Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Die Prämien sollen auf der Basis der entsprechenden Kosten kalkuliert werden. © Rie/aerzteblatt.de

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Senbuddy
am Dienstag, 7. Februar 2012, 09:19

Aber wer nicht einverstanden ist...

....mit PKV-Kranken-Vollversicherungen, kann bei den PKVen doch genau das kriegen, was Sie ja von den PKVen fordern: Nämlich Basisleistungen für jeden gleich und auch die gleichen Beiträge wie bei der GKV.

Dass aber so wenige Versicherte (wie Sie es korrekterweise anführen) das auch tatsächlich wollen, spricht für sich.

Das Gleiche galt auch bei der Einführung des PKV-Rentnertarifes Mitte der 90er: Vor dessen Einführung gab es "weinende Rentner" in den Tagesthemen. Man weinte, dass man nicht aus den damals (vor Einführung der Alterungsrückstellungen) sehr teuren Altersbeiträgen der PKV rauskönne.

Und dann wurde der Rentnertarif eingeführt (mit gesetzlichen Leistungen und gesetzlichem Beitrag) und da hieß es bei jedem angeblich so wechselwilligen Rentner: "Moment mal. Wieso soll ich denn dann aber auf meine privaten Leistungen verzichten ? So war das nicht gemeint...". Und nur irgendetwas unter 1% der privat versicherten Rentner sind dann in den Rentnertarif gewechselt.

Viele Menschen wollen eben möglichst über die Basis hinausgehende Leistungen. Und sie sind dann auch bereit, dafür zu zahlen, auch wenn Klagen zum Geschäft gehören. Aber es sollte solche individuellen Leistungen geben. Und die funktionieren eben nur mit Risikoselektion. Aber die kann man PKVen bei solchen Tarifen dann nicht vorwerfen.

Denken Sie bitte daran, dass es gerade unter Ärzten Kollegen gibt, die sehr genau wissen, warum sie sich mit PKV-Voll- oder Zusatztarifen über teilweise enorme Risikozuschläge eine freie Arzt- und Krankenhauswahl sichern. Wo man ein gesundheitliches Problem hat, möchte man eben mehr als "Basis". Und so denkt jeder.

Sie sollten den Menschen beides zugestehen: Dass sie sich aus Kosten- oder sonstigen Gründen für eine Basisleistung entscheiden (entweder in der GKV oder in PKV - bei letzterem dann eben im Basistarif) oder dass es auch die Möglichkeit gibt, sich mehr zu "einzukaufen". Nach dem Motto: "Wer möchte, der kann...".

Aber alle zusammen zur "Basis" verpflichten zu wollen, ist eine unnötige "Gleichmacherei" und ideologisch einseitig.

Solche Gleichmacherei und dazu das Polemisieren mit Sozialneid (ohne Ihnen solchen unterstellen zu wollen) ist leider genau das, was SPD, Grüne und Linke immer wieder zu Propagandazwecken nutzen. Der kommende Wahlkampf wird es voraussochtlich erneut zeigen. Und neben den PKVen werden diesmal auch die Banken als "böse Buben" dran sein.

Viele Grüße
S.
dr.med.thomas.g.schaetzler
am Samstag, 4. Februar 2012, 17:36

@ Senbuddy

Vermutlich gehören Sie zu der Sorte Mensch, die so lange mit dem Kopf schüttelt, bis sie endlich das heißersehnte Haar in der Suppe findet:
Nach den offiziellen Zahlen des PKV-Verbandes gibt es nur 23.700 Kranken-Versicherungsverträge im Basistarif bei 8,95 Millionen PKV-Krankenvollversicherungen. Der Basistarif, auf dem Sie so gerne herumreiten betrifft nur 0,265 % in der PKV (vgl.
http://www.pkv.de/w/files/shop_zahlenberichte/zahlenbericht20102011.pdf).
Um diese Marginalie ging es mir nicht, sondern um die "restlichen" 99,735 %. MfG
Senbuddy
am Donnerstag, 2. Februar 2012, 20:49

Eine gute Idee des BMJ und @ Dr. Schätzler

Die Idee ist sicher gut, so etwas wie verbindliche Zusagen mit "Heil- und Kostenplänen" auch bei den PKVen einzuführen. Das dürfte einiges an Unsicherheiten bei Versicherten beseitigen.

@ Dr. Schätzler:
Die von Ihnen aufgeführten Punkte sind größtenteils falsch:

1. Es gibt keineswegs eine "unbeschränkte Risiko-Selektion" bei den PKVen:
Die PKVen bieten in den Basistarifen exakt gleiche Leistungen wie die GKVen. Und dort gibt es (wie in der GKV) dann auch keinerlei Selektion. Jeder wird wie in der GKV aufgenommen. Unbeschränkte Selektion ist also eine Falschdarstellung.

Bei den dagegen meist über GKV- oder Basistarif-Leistungen hinausgehenden Vollkostentarifen oder auch bei den reinen Luxus - Zusatzversicherungen ist eine Selektion dagegen völlig legitim. Alles andere wäre ein vom Risiko unabhängiger Zwang zu "Luxus für jedermann".

2. Beitragserhöhungen bei PKVen sind nicht beliebig, sondern dazu gibt es unabhängige Prüfer und gesetzliche Regeln. "Beliebig" ist also eine Falschdarstellung.

3. Auch falsch. Siehe Punkt 1.

4. Familientarife bewirken eine Form von Sozialausgleich.
Sozialausgleich ist eine rein staatliche Aufgabe und kann grundsätzlich nicht die Aufgabe von Krankenversicherungen sein. Sinnvollerweise auch nicht von GKVen. Gerechter wären auch da die Kopfpauschalen. So etwas von PKVen zu verlangen ist eine skurrile Idee.

5. Übertragungen von Alterungsrückstellungen innerhalb des PKV-Systems sind über die Basistarife natürlich möglich. Wieder eine Falschdarstellung.

6. Alterungsrückstellungen sind zur Beitragsreduktion gedacht. Es wäre völlig verfehlt, sie "auszuschütten" und damit unwirksam zu machen. Erneut eine skurrile Idee.

7. Selbstbeteiligungen können in Bilanzen von PKVen nicht auftauchen. Sie haben damit nichts zu tun. Auch bei GKVen tauchen sie nicht auf. Eine unsinnige Idee.

8. Was sind "Lockvogelangebote" von PKVen ? Etwa, dass vertraglich festgelegte Leitungen nicht erbracht werden ? Sollte das der Fall sein, sind die Leistungen einklagbar. Oder was ist sonst gemeint ? Die Ausführungen sind unklar.

9. Es gibt bei PKVen durchaus einen "Zwang zu GKV-Mindeststandards" und zwar in den Basistarifen. Mehr würde auch der glücklicherweise in Deutschland gesetzlich gegebenen Vertragsfreiheit widersprechen und kann nicht zu den Aufgaben einer privaten Gesellschaft gehören.

10. Mitnahme von Alterungsrückstellungen von PKVen zu GKVen ? Das geht doch schon deshalb nicht, weil die GKVen im Umlageverfahren arbeiten und überhaupt keine Alterungsrückstellungen bilden oder haben dürfen. Solange GKVen nicht zum Kapitaldeckungsverfahren wechseln, ist so eine Idee unsinnig.

Ihre aufgeführten Punkte treffen entweder nicht zu, sind unklar oder enthalten abwegige Ideen. Sie sollten entsprechend recherchieren, bovor Sie solche Informationen verbreiten.

Viele Grüße
S.
dr.med.thomas.g.schaetzler
am Donnerstag, 2. Februar 2012, 13:17

Zukunftsprobleme für die PKV

Bis auf wenige Ausnahmen (z. B. Debeka, HUK) bleiben die privaten Krankenversicherer wenig schwingungsfähig. Und Kooperation statt Konfrontation wäre angesichts der bundes- und landespolitischen Konstellationen dringend angeraten. Sonst geraten ohne FDP-"Hilfe" weitere Privilegierungen der PKV ins Visier:
• unbeschränkte Risiko- und Morbiditätsselektion
• beliebige Beitragserhöhungen ohne PKV-Betriebsprüfungen
• kein grundsätzlicher Kontrahierungszwang
• keine Familientarife
• keine Übertragbarkeit von Altersrückstellungen innerhalb des PKV-Systems
• keine dynamisierte Ausschüttung der Altersrückstellungen
• keine Bilanzierung der Selbstbeteiligung der Versicherten
• keine amtliche Kontrolle von Lockvogelangeboten
• kein Zwang zur Einhaltung von GKV-Minimalstandards
• keine Aufhebung des Wechselverbots von der PKV zurück zur GKV unter
M i t n a h m e der Altersrückstellungen.

Mf+kG, Dr.med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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