Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will das Preismoratorium für Arzneimittel, die von den Krankenkassen bezahlt werden, sowie die Erhöhung des Herstellerabschlages für Arzneimittel ohne Festbetrag von sechs auf 16 Prozent beibehalten. Das erklärte das BMG heute in Berlin. Beide Maßnahmen waren im August 2010 mit dem GKV-Änderungsgesetz eingeführt worden, um die seit Jahren ansteigenden Arzneimittelausgaben zu senken und ein damals drohendes Defizit der gesetzlichen Krankenversicherung zu verhindern.
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Anlässlich des aktuellen Überschusses im Gesundheitsfonds und bei den Krankenkassen hatten Pharmaverbände gefordert, beide Maßnahmen zurückzunehmen. „Vor dem Hintergrund der konjunkturellen Unsicherheiten und der zu erwartenden Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung sind das Preismoratorium sowie die gesetzlichen Herstellerabschläge zur Gewährleistung der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin gerechtfertigt“, erklärt dagegen BMG.
Die Abschläge entlasteten die Krankenversicherung im Vorgriff auf das mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) eingeführte System der Direktverhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Arzneimittelhersteller für neue Medikamente, die einen Zusatznutzen im Vergleich zu bereits auf dem Markt eingeführten Arzneimitteln haben. Die Abschläge gelten laut GKV-Änderungsgesetz bis zum 31. Dezember 2013. Wie das BMG jetzt mitteilte, will es künftig jedes Jahr überprüfen, ob die Sparmaßnahmen beibehalten werden sollen.
Die Pharmaverbände sind mit der Entscheidung des BMG nicht einverstanden. „Sachliche Gründe für eine Beibehaltung des Zwangsrabattes gibt es nicht. Das ist politisches Kalkül statt faktenbasierter Prüfung“, kritisierte die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes forschender Arzneimittelhersteller (vfa), Birgit Fischer.
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