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| dpa |
Die DGTHG appelliert an die Kostenträger, die Arbeit dieser Psychologen zu vergüten und bei der Überarbeitung des Transplantationsgesetzes verbindlich abzusichern. „Verschiedene medizinische Studien bestätigen unser ,ärztliches Bauchgefühl´, dass die Genesung nicht allein von der medizinischen Leistung der Ärzte und des Pflegepersonals, sondern besonders auch von der seelischen Betreuung der Patienten abhängt“, sagte DGTHG-Präsident Friedrich Wilhelm Mohr. Trotz der mangelnden zeitlichen Ressourcen sei es wichtig, die Angst und die Sorgen jedes einzelnen Patienten frühzeitig zu erkennen und dem Patienten qualifizierte psychologische Unterstützung zukommen zu lassen.
Er wies darauf hin, dass vor allem Patienten unter 55 Jahren und solche mit geringer sozialer Unterstützung vor und nach Herzoperationen oft mit Angst und Depression reagierten. Dabei hängen die Notwendigkeit und gegebenenfalls der Umfang der notwendigen psychologischen Unterstützung laut Mohr nicht allein vom Resultat des medizinischen Eingriffs ab.
„Oft benötigen auch Patienten, bei denen die Operation und die Behandlung danach ohne jegliche Komplikationen verlaufen, psychologische Hilfe, weil sie körperliche oder geistige Veränderungen erleben oder ästhetische Begleiterscheinungen negativ wahrnehmen“, sagte er.
Unbedingt notwendig ist laut der Fachgesellschaft die psychologische Betreuung bei Patienten vor und nach Herz- und Lungentransplantationen. Medizinische Studien zeigten, dass bis zu 25 Prozent der Patienten, die sich auf der Warteliste zur Organtransplantation befinden, an depressiven Verstimmungen leiden.
Die Wahrscheinlichkeit der Entwicklung
einer Belastungsstörung nach Implantation eines Kunstherzens oder einer
Herztransplantation liegt bei 20 Prozent. „Wir hoffen, dass die Politik entsprechende
Regelungen zur zwingend notwendigen Verbesserung der psychologischen Betreuung
dieser Patienten bei den anstehenden Beratungen im Gesetzgebungsverfahren
verbindlich festlegt“, sagte Mohr.
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