Hammerexamen, Landarzt und Medizinstudium – was Studierende sagen
Berlin – Die vorgesehene Änderung der Approbationsordnung
wird nach Auffassung der Bundesregierung keinen Qualitätsabfall in der
Medizinerausbildung verursachen. Das schreibt sie in ihrer Antwort auf eine
Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Bei den Bedenken geht es besonders um
das praktische Jahr (PJ).
Laut der neuen Approbationsordnung sollen
Medizinstudierende dieses nicht nur an der Heimatuniversität und deren
Lehrkrankenhäusern absolvieren, sondern auch an anderen geeigneten Kliniken. In
der Antwort verweist die Regierung darauf, den Krankenhäusern mit der Änderung
ein Instrument an die Hand zu geben, bereits frühzeitig Personal zu binden.
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„Die Studierenden, die eine qualitativ gute Ausbildung an diesen Krankenhäusern
erfahren haben, sind eher geneigt, dort auch ihre fachärztliche Weiterbildung
anzuschließen und auch darüber hinaus in diesem Krankenhaus ihre berufliche
Laufbahn fortzusetzen“, heißt es in der Vorlage.
Weiter schreibt die Regierung, die Universitäten behielten
über das Logbuch „das maßgebliche und gestaltende Einflussrecht auf den Inhalt
und die Qualität der Ausbildung“. Die Lehrkrankenhäuser müssten gewährleisten,
dass sie das Logbuch der jeweiligen Universität einhielten. Damit habe die
Universität letztlich auch Einfluss auf die Auswahl der Lehrkrankenhäuser,
heißt es in der Antwort. Das Logbuch gelte für die Ausbildung am
Universitätskrankenhaus und an den außeruniversitären
Krankenhäusern.
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