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Praktisches Jahr: Unis sollen Lehrhoheit behalten

Montag, 6. Februar 2012

Berlin – Die vorgesehene Änderung der Approbationsordnung wird nach Auffassung der Bundesregierung keinen Qualitätsabfall in der Mediziner­ausbildung verursachen. Das schreibt sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Bei den Bedenken geht es besonders um das praktische Jahr (PJ).

Laut der neuen Approbationsordnung sollen Medizinstudierende dieses nicht nur an der Heimatuniversität und deren Lehrkrankenhäusern absolvieren, sondern auch an anderen geeigneten Kliniken. In der Antwort verweist die Regierung darauf, den Krankenhäusern mit der Änderung ein Instrument an die Hand zu geben, bereits frühzeitig Personal zu binden.

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„Die Studierenden, die eine qualitativ gute Ausbildung an diesen Krankenhäusern erfahren haben, sind eher geneigt, dort auch ihre fachärztliche Weiterbildung anzuschließen und auch darüber hinaus in diesem Krankenhaus ihre berufliche Laufbahn fortzusetzen“, heißt es in der Vorlage.

Weiter schreibt die Regierung, die Universitäten behielten über das Logbuch „das maßgebliche und gestaltende Einflussrecht auf den Inhalt und die Qualität der Ausbildung“. Die Lehrkrankenhäuser müssten gewährleisten, dass sie das Logbuch der jeweiligen Universität einhielten. Damit habe die Universität letztlich auch Einfluss auf die Auswahl der Lehrkrankenhäuser, heißt es in der Antwort. Das Logbuch gelte für die Ausbildung am Universitätskrankenhaus und an den außeruniversitären Krankenhäusern.

© hil/aerzteblatt.de

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