Aachen – Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) hält die Warnungen der Arzneimittelbehörden vor gesundheitlichen Risiken durch Citalopram und Escitalopram für überzogen. Die Kontraindikation zum kombinierten Einsatz der Antidepressiva mit einigen Antipsychotika enge die klinischen Behandlungsoptionen erheblich ein, heißt es in einer Stellungnahme.
Nach der amerikanischen FDA hatte auch das deutsche Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den Hersteller Lundbeck zu Rote-Hand-Briefen veranlasst. Dort wird vor dosisabhängigen QT-Intervall-Verlängerung durch die beiden Serotonin-Wiederaufnahmehemmer (SSRI) gewarnt, wobei die Warnung in den USA auf Citalopram beschränkt ist. Das BfArM hält auch Escitalopram für riskant.
Grund für die Warnungen waren zwei Dosiswirkungsstudien zu Citalopram. Die FDA hatte sie veranlasst, nachdem der Behörde mehrere Fallberichte über QT-Intervall-Verlängerungen und Torsade de pointes, eine potenziell lebensbedrohliche ventrikuläre Arrhythmie, gemeldet worden waren. Die Studien kamen zu dem Schluss, dass Citalopram tatsächlich dosisabhängig die QT-Intervalle verlängern kann.
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Anders sei dies bei Zwangsstörungen oder der Bulimie. Diese werden laut DGPPN häufig mit einer höheren SSRI-Dois behandelt. Citalopram ist hier, anders als Escitalopram, nicht zugelassen. Durch den Wechsel auf andere Medikamente wie Clomipramin, Fluoxetin, Paroxetin, Sertralin (bei der Zwangsstörung) und Fluoxetin (bei der Bulimie) entgehen die Ärzte diesem Risiko jedoch möglicherweise nicht. Die DGPPN geht aufgrund der wissenschaftlichen Datenlage davon aus, dass alle genannten Substanzen gerade bei hohen Dosierungen zu einer Verlängerung des QT-Intervalls führen können.
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Explizit genannt werden hier Phenothiazine, Pimozid und Haloperidol. Solche Kombinationen sind nach Auskunft der DGPPN jedoch in der klinischen Praxis weit verbreitet: Die Beschränkung ihrer Anwendung stelle deshalb eine erhebliche Einengung der klinischen Behandlungsoptionen dar. In Anbetracht der nur sehr mäßigen Verlängerung des QT-Intervalls insbesondere unter Escitalopram erscheine die Beschränkung von Kombinationsbehandlungen in diesem umfangreichen Ausmaß überzogen, heißt es in der Stellungnahme der DGPPN.
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