Berlin – Die Zahlung der Übergangsgelder an die drei Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin ist rechtswidrig. Das hat heute die Senatsverwaltung für Gesundheit Berlin erklärt. Die Vorstände müssen die jeweils 183.000 Euro an die KV Berlin zurückzahlen. Sie hatten die Übergangsgelder erhalten, obwohl sie bei der letzten Wahl für weitere sechs Jahre in ihren Ämtern bestätigt worden waren. Die Rückzahlung müssen sie bis zum bis zum 20. Februar nachweisen. Erfolgt dies nicht, will der Senat die KV Berlin per Rechtsbescheid zur Rückzahlung verpflichten. Ende Januar 2011 hatten die Vorstandsmitglieder und der VV-Vorsitzende „Anpassungen der Dienstverträge“ unterzeichnet, die die Zahlungen ermöglichten.
Der Senat begründete seine Entscheidung damit, dass solche „Anpassungen der Dienstverträge“ satzungsgemäß einen Beschluss der Vertreterversammlung voraussetzen. Dieser sei aber nicht erfolgt. Nach Ansicht des Senats liegt daher die Nichtigkeit der „Anpassungen der Dienstverträge“ nahe, da es durchaus möglich gewesen wäre, vor der Unterzeichnung einen Beschluss der VV herbeizuführen.
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Die Rechtsaufsicht sieht aber auch in materieller Hinsicht die Zahlungen als unzulässig an, da der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zufolge Übergangsgeldansprüche immer nur unter der Voraussetzung gewährt werden, dass die oder der anspruchsberechtigte Amtsinhaber aus dem Amt ausscheiden.
Da die drei KV-Vorstände aber nach ihrer Wiederwahl ihre Ämter weiter ausüben, „setzen
sich über diese Funktion von Übergangsgeld hinweg und sind daher rechtswidrig“,
erklärte der Senat. Die Vorstandsmitglieder hatten im Frühjahr vergangenen Jahres
Übergangsgelder erhalten. Diese wurden dann in eine Art Prämie
umgewandelt. Aber auch solch eine erfolgsunabhängige Prämie wäre dem Senat
zufolge nicht rechtmäßig, da die Vorstandsdienstverträge diese Möglichkeit
nicht beinhalten.
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