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CDU-Gesundheits­politiker droht Krankenkassen

Montag, 6. Februar 2012

Berlin Der gesundheitspolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Jens Spahn, hat den Kranken­kassen mit einem Gesetz zur Begrenzung ihrer Verwaltungskosten gedroht. In einem  Brief an AOK-Vorstand Uwe Deh erwägt der CDU-Politiker, ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren einzuleiten. Zudem fordert Spahn bei den anstehenden Verhandlungen zum Apothekenrabatt, den die Kassen als Großkunden erhalten, vom zuletzt verhandelten Ergebnis auszugehen.

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Der letzte verhandelte Rabatt lag bei 1,75 Euro. Im Rahmen des Spargesetzes, das Ende des Jahres ausläuft, wurde der Rabatt jedoch auf 2,05 Euro angehoben. Mit der Androhung eines Spargesetzes wolle Spahn möglicherweise den Widerstand der Kassen gegen die Senkung des Rabatts brechen, heißt es aus Kassenkreisen.

Spahn ist zuletzt mehrfach mit Vertretern der Krankenkassen aneinandergeraten. So kritisierten die Kassen vergangene Woche etwa Vorstoß der CDU/CSU-Arbeitsgruppe Gesundheit, dessen Vorsitzender Spahn ist, das Arzneimittelpreisgesetz zu reformieren. Die AOK zeigte sich am Montag indes versöhnlich. „Wir suchen das Gespräch zu Herrn Spahn und sind zuversichtlich, dass wir auch zukünftig einen gemeinsamen Weg gehen können”, sagte ein Sprecher. © dapd/aerzteblatt.de

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Dr. Akula
am Dienstag, 7. Februar 2012, 11:57

Bürokratie kann nur der Gesetzgeber abbauen

Ich verstehe dieses kurzsichtige Denken nicht.
Es ist doch nicht der Totengräber schuld, wenn jemand stirbt.
Und in Griechenland ist auch nicht derjenige schuld an der Kriese, der am Ende die Rechnung zahlt.

Im Grunde werden bei einer Antragstellung auf Leistungen in den Formularen der Krankenkasse all jene Dinge angefragt, die vom Gesetzgeber im SGB V nebst Richtlinien, Verordnungen, Anlagen, etc. als Anspruchsvorausetzung vorgegeben werden.
Und die Krankenkassen müssen diese Angaben prüfen, da sonst Revision und Aufsicht den Vorwurf erhebt, dass Gelder ohne Grundlage gezahlt wurden.


Aber stellen wir die Bürokratie der Krankenkasse und somit die Prüfung von Leistungsansprüchen doch mal gedanklich komplett ein.
Die GKV braucht nur noch einen einzigen Sachbearbeiter, der ein Gesamtbudget (dass ALLE Leistungen enthält) mit befreiender Wirkung an die KVen zahlt.
Der Arzt schreibt dann einfach gaanz ehrlich auf, welchen Patienten er wie behandelt hat. Geprüft wird das nicht.
Die 5-6% Verwaltungskosten sparen wir uns dann ja - hurra!

Ich frage mich, wie lange diese 0,85% Beitragssatzsenkung des GKV-Beitrages (= ca. 5-6% von 15,5%) die Ausgabensteigerung auffangen kann...
Bei aller liebe und Verständnis. Sie glauben doch nicht, dass sich in einem Gesundheitssystem ohne Prüfmechanismen - was einem Selbstbedienungsladen gleicht - alle Leistungserbringer zurückhalten. Jeder Arzt, jedes Sanitätshaus, jede Krankenhausleitung führt ein kleines Wirtschaftsunternehmen und muss Gewinne erwirtschaften um überleben zu können.
Und da sich ja ohnehin jeder ungerecht behandelt fühlt und zu wenig Geld erhält, wird man sich auch bedienen. Und das wäre auch völlig natürlich!

Aber ich sage Ihnen, dann hätten wir eine Kostensteigerung, die dieses Land einfach nicht für gute Versorgung bezahlen möchte.
Wenn man bereit wäre 25% seines Geldes in die Gesundheit zu investieren, wäre Prüfung und somit Bürokratie sicher nicht erforderlich.
Und im SGBV gibt es nur noch

§1:
Absatz 1: Der Arzt entscheidet frei wie der Patient zu behandlen ist.
Absatz 2: Die Krankenkasse zahlt die Kosten.
Absatz 3: Die Krankenkasse zieht den Beitrag vom Versicherten ein, die sie für Absat2 braucht.


Nebenbei frage ich mich, wie es sein kann, dass die PKV, die ja eigentlich auch "nur" zahlt und sooo großzügig ist einen nahezu doppelten Verwaltungskostenanteil hat...
drhilgart
am Dienstag, 7. Februar 2012, 10:22

Das wäre der richtige Anfang

und ein politisches Signal um die seit jahrzehnten steigenden Verwaltungskosten
bei den GKVen unter Kontrolle zu bringen, sonst haben wir fast ähnliche
"griechische Verwaltungsstrukturen" die keiner mehr bezahlen kann.
Viel Erfolg Herr Spahn
Senbuddy
am Dienstag, 7. Februar 2012, 09:28

So ein Gesetz ist doch witzlos...

Es bringt nichts, ein Gesetz zur Begrenzung der Verwaltungskosten innerhalb der GKVen zu machen.

Es muss vielmehr ein Gesetz gegen die von den GKVen (und gerade von den AOKen) im gesamten Gesundheitswesen verursachte Bürokratie sein. Es geht dabei vor allem um den von den GKVen verursachten Abrechnungswahn. Da können die AOKen intern so viel sparen wie sie wollen, das sind im Vergleich nur "Peanuts".

Viele Grüße
S.

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