GKV verabschiedet neue Richtlinien für Eltern/Kind-Kuren
Dienstag, 7. Februar 2012
dpa
Berlin – Der Spitzenverband der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) hat eine neue Fassung der Begutachtungsrichtlinie
Vorsorge und Rehabilitation verabschiedet. Die Novelle soll Begutachtungsgrundlagen verbessern, eine
einheitliche Rechtsauslegung der Kassen sicherstellen sowie sozialmedizinische
Empfehlungen und Leistungsentscheidungen transparenter machen. Darüber hinaus
enthält sie einheitliche Umsetzungsempfehlungen, die den Begutachtungsablauf
abbilden und den Mitarbeitern der Krankenkassen klärende Informationen liefern.
So beschreibt die neue Richtlinie beispielsweise
unterschiedliche krankheitsverursachende Faktoren, wie ständigen Zeitdruck oder
Partner-/ Eheprobleme sowie elterntypische Krankheitsrisiken, wie etwa das
Erschöpfungssyndrom, Unruhe- und Angstgefühle, Schlafstörungen und
Mehrfachbelastungen durch Beruf und Familie. Das soll den Kassenmitarbeitern
helfen, besondere Belastungssituationen bei der Genehmigung von Eltern-/Kind-Maßnahmen besser zu berücksichtigen.
Die neuen Begutachtungs-Richtlinien basieren auf intensiven
Beratungen mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen, dem Bundesverband
Deutscher Privatkliniken sowie dem Müttergenesungswerk. Auch aktuelle wissenschaftliche
Erkenntnisse des Forschungsverbundes Familiengesundheit seien flankierend
einbezogen worden, teilte der GKV-Verband mit.
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