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GKV verabschiedet neue Richtlinien für Eltern/Kind-Kuren

Dienstag, 7. Februar 2012

Berlin – Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat eine neue Fassung der Begutachtungsrichtlinie Vorsorge und Rehabilitation verabschiedet. Die Novelle soll Begutachtungsgrundlagen verbessern, eine einheitliche Rechtsauslegung der Kassen sicherstellen sowie sozialmedizinische Empfehlungen und Leistungsentscheidungen transparenter machen. Darüber hinaus enthält sie einheitliche Umsetzungsempfehlungen, die den Begutachtungsablauf abbilden und den Mitarbeitern der Krankenkassen klärende Informationen liefern.

So beschreibt die neue Richtlinie beispielsweise unterschiedliche krankheitsverursachende Faktoren, wie ständigen Zeitdruck oder Partner-/ Eheprobleme sowie elterntypische Krankheitsrisiken, wie etwa das Erschöpfungssyndrom, Unruhe- und Angstgefühle, Schlafstörungen und Mehrfachbelastungen durch Beruf und Familie. Das soll den Kassenmitarbeitern helfen, besondere Belastungssituationen bei der Genehmigung von Eltern-/Kind-Maßnahmen besser zu berücksichtigen.

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Die neuen Begutachtungs-Richtlinien basieren auf intensiven Beratungen mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen, dem Bundesverband Deutscher Privatkliniken sowie dem Müttergenesungswerk. Auch aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse des Forschungsverbundes Familiengesundheit seien flankierend einbezogen worden, teilte der GKV-Verband mit.

© hil/aerzteblatt.de

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