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Einladungsverfahren für Darmkrebsscreening in Bayern

Mittwoch, 8. Februar 2012

München – Versicherte in Bayern sollen künftig eine Einladung für das Darmkrebs-Screening erhalten. Das will die bayrische Landesregierung im Rahmen einer Gesetzesänderung zu Vorsorgeuntersuchungen gegen Krebs einführen. Der Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen (bng) begrüßt die Gesetzesinitiative als „längst überfälligen Schritt“.

„Dass die Darmspiegelung von Menschen über 55 Jahren als effektive Vorbeugung gegen die für beide Geschlechter häufigste bösartige Tumorform in Anspruch genommen werden kann, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Dennoch fehlt vielen Menschen oft der entscheidende Anstoß, tatsächlich von dem Angebot Gebrauch zu machen“, sagte Arno Theilmeier vom bng.

Er betonte, sein Verband bemühe sich seit langem um Einladeverfahren nach dem Vorbild der Brustkrebsvorsorge. Pilotprojekte hätten gezeigt, dass diese sinnvoll seien: „Jedes Mal hat sich bestätigt, dass das direkte Ansprechen entscheidend zur Motivation der Bevölkerung beiträgt“, sagte Theilmeier.
© hil/aerzteblatt.de

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