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Weniger Regresse in Baden-Württemberg

Mittwoch, 8. Februar 2012

Stuttgart – In Baden-Württemberg sind die Regresse aus den Arznei- und Heilmittel-Richt­größen­prüfungen zurückgegangen. Rückläufig sind die Zahl und die Regress-Summe der Ende 2011 verschickten Bescheide für 2009 gegenüber dem Vorjahr. Das berichtet die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) Mitte Februar. „Dies ist ein messbares Zeichen dafür, dass die niedergelassenen Ärzte in Baden-Württemberg verantwortungsvoll und wirtschaftlich mit der Verordnung von Arzneimitteln umgehen“, sagte heute der KVBW-Vorstandsvorsitzende Norbert Metke.

Für die Richtgrößenprüfungen ist eine unabhängige, gemeinsam von der KV und den Kranken­kassen getragene Prüfeinrichtung zuständig. Sie hat für das Jahr 2009 in Baden-Württemberg im Bereich der Arzneimittel 150 Regresse im Gesamtwert von vier Millionen Euro, für den Bereich der Heilmittel 50 Regresse mit einem Gesamtwert von rund 600.000 Euro ausgesprochen.

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Bevor Regresse rechtskräftig werden, bleibt dem Arzt die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und Klage zu erheben. Allerdings hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass der Arzt trotzdem zur Zahlung der Regressforderung verpflichtet ist.

Für Metke bleibt das Thema Regresse eines der zentralen Themen der gesundheitspolitischen Diskussion: „Für den ärztlichen Nachwuchs ist die Regressangst eine ernstzunehmende Hürde, die ihn von der Niederlassung abhält und auch zum sich abzeichnenden Ärztemangel beiträgt“, sagte er. © hil/aerzteblatt.de

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odilo
am Mittwoch, 8. Februar 2012, 23:28

Filterwechsel und schwäbische Klevernis

Dies ist die halbe Wahrheit, die DR Metke hier verkündet
DiePrüfkriterien wurden von den Prüfkommisionen immer wieder geändert. Ich habe in Baden-Württemberg mal dadurch 80000 € mal 150000 € mal 90000 € Regressbescheid bekommen, ohne das sich die Patientenstruktur oder meine Verordnungen geändet habe, Was Sich auch geändert hat ist, das dies meisten Praxen durch Überweisungen und Scheinvermehrung Arzeimittelkosten im der Gesamtärzteschaft verdünnen. Ganzheitliche Kontrolle der Therapie der Patienten wären angesagt und ein Ende diese Statistikwahnes. Zunehmend ersetzt die Verantwortung für das Budget die Verantwortung für die gesamte Therapie der Patienten. Die Berufsordung sieht die Hinzuziehung von weiteren Ärzten expliziert vor, aber zum Wohle des Patienten , nicht des zu Einhaltung des Budgets.
Odilo Schnabel Zaberfeld

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