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Bremer Säuglingstode: Ärzte schweigen

Donnerstag, 9. Februar 2012

Bremen – Wichtige Zeugen für die Aufklärung des Todes mehrerer Frühchen im Klinikum Bremen-Mitte haben am Donnerstag vor dem Untersuchungsausschuss ihre Aussage verweigert. Der nach Bekanntwerden der tödlichen Infektionswelle auf der Frühgeborenen-Station entlassene Chefarzt Hans-Iko H. ließ seine Entscheidung von seinem Anwalt mit dem laufenden Ermittlungsverfahren gegen ihn begründen. Der Anwalt weiterer Ärzte und Hygienefachkräfte gab an, dass sich seine Mandanten durch eine Aussage möglicherweise selbst belasteten. Der Untersuchungsausschuss kritisierte das Verhalten der Zeugen.

Der Anwalt des früheren Chefarztes H., Wolf Martin Nentwig, kündigte für einen späteren Zeitpunkt eine Aussage seines Mandanten an. „Sobald er die Vorwürfe kennt“, fügte Nentwig hinzu. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den 58-jährigen H. wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Anwalt Nentwig sagte, H. sei noch nicht von der Staatsanwaltschaft angehört worden. Zudem sei die fristlose Entlassung des Kinderarztes vom Klinikverbund Gesundheit Nord bislang nicht begründet worden.

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Ausschuss hofft auf Teilaussagen von Zeugen
Erich Joester, der Anwalt der anderen Mitarbeiter der Frühgeborenen-Station, die eine Aussage verweigern, argumentierte, dass möglicherweise noch gegen sie strafrechtlich ermittelt werden könnte. Zeugen sind grundsätzlich zu einer Aussage verpflichtet, können ihre Aussage aber verweigern, wenn sie sich selbst belasten würden.

Die Vorsitzende des Ausschusses, Antje Grotheer, sagte, das Gremium werde das Gespräch mit Joester suchen. Sie hoffe, dass die Klinik-Mitarbeiter zumindest zu einer Teilaussage bereit seien. Der Ausschuss habe eine Analyse dessen zu liefern, „was schief gelaufen ist“. Ohne wichtige Zeugenaussagen sei dies nicht möglich. Sie schloss den Weg zum Amtsgericht nicht aus, um Zwangsgelder für die Zeugen zu beantragen, die ihre Aussage dauerhaft verweigern.

Auf der von Kinderarzt H. geleiteten Frühchenstation war 2011 bei 25 Babys wegen Hygienemangels ein multiresistenter Darmkeim festgestellt worden, mehrere Frühchen starben. Die Klinikleitung geht von drei toten Babys aus, die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen sechs Todesfällen. Chefarzt H. wurde nach Bekanntwerden des Keimausbruchs im November 2011 fristlos entlassen. Die Klinikleitung wirft ihm schwere Versäumnisse vor. In der nächsten Woche will der Ausschuss die Geschäftsführung des Klinkums Bremen-Mitte befragen. © dapd/aerzteblatt.de

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stapff
am Montag, 13. Februar 2012, 17:46

Ja, lieber WiseDoc/ii, suchen Sie die Schuld nur weiter....

...bei den anderen und sinnieren über die Sinnhaftigkeit eines Untersuchungsausschusses. Währenddessen sind die Prozesse und Verantwortlichkeiten, die zu diesen Todesfällen geführt haben, weiterhin nicht vollständig geklärt, folgedessen Aktionen, die eine Wiederholung verhindern könnten nicht vollständig umgesetzt, und weitere Patienten können darunter leiden. Ärztliche Pflicht wäre es, alles zu unternehmen, was bei der Aufklärung helfen könnte, nicht aber durch Schweigen versuchen den Kopf aus der Schlinge zu ziehen.
WiseDoc/ii
am Samstag, 11. Februar 2012, 18:56

Lieber stapff, sie irren!

Sie irren.

Es ist ethisch fragwürdig, einen POLITISCHEN Untersuchungsausschuss einzusetzen, der isoliert die Klink und die Ärzte überprüft. Dadurch wird ein ganz wichtiger Faktor ausgeblendet: die Verantwortung der Politik. Man kann nicht über Jahre und Jahrzehnte das Gesundheitssystem ausbluten, und dann die Schuld nur bei den anderen suchen.

Die Ärzte handeln absolut richtig. Parallel laufen nämlich STRAFRECHTLICHE Ermittlungen.
Die Frage, die sie hier stellen müsste, ist also: was für eine Kompetenz hat der Untersuchungsausschuss an dieser Stelle (und überhaupt)? Welchen Sinn macht er? DARF er den strafrechtlichen Ermittlungen überhaupt vorgreifen bzw. in diese eingreifen?

Wenn überhaupt, würde er NACH den Ermittlungen und einem eventuellen Verfahren der Staatsanwälte und Gerichte Sinn machen. Und dann nur, wenn er die Fakten in Bezug auf die Verantwortung der Politik bemisst. Alles andere ist Kokolores.

Es dient nur einem politischen Parteischaulaufen, in dem Wahlkampfdinge vorbereitet werden. Haben wir in D nicht die Trennung von Judikative und Legislative? Seit wann sind Parlamente und deren Ausschüsse Staatsanwaltschaften oder Gerichte?

Dazu ein Beispiel: In Berlin wurde gerade zwei Bundestagsabgeordneten der Linken die Immunität entzogen, um Ermittlungen zu ermöglichen, weil sie an Gegendemonstrationen gegen Nazi-Demos in Dresden beteiligt waren. Die Innenpolitischen Sprecher der anderen Parteien verweisen dann aber gerade darauf, dass dies dazu diene, dass entsprechend "klärende" Ermittlungen durchgeführt werden können.

Ergo: Die Ermittlungen obliegen den Staatsanwaltschaften. Sonst müsste hier ja auch ein Ausschuss loslegen, und dann würde das Parlament das Parlament kontrollieren...

Ergo II: Die betroffenen Ärzte verweigern die Mitarbeit eben gerade NICHT. Sie machen das lediglich auf die richtige Art und Weise an der richtigen Stelle, so sehr das den Ausschuss auch ärgern mag.

Der Untersuchungsausschuss ist das Problem. Der gehört abgeschafft bzw. erst wieder angesetzt, wenn die Verantwortung der Politiker zu klären ist. Dann aber bitte mit allen Konsequenzen, also auch Verlust der Bezüge und Renten etc. der "schuldigen" Politiker und nicht nur durch Übernahme der "politischen "Verantwortung"".

Sonst wäre es für Ärzte auch kein Problem, einfach mal die "medizinische Verantwortung" zu übernehmen.

Und: Die Kammer hat nicht das Recht, den Kollegen den verfassungsgemäßen Rechtsschutz zu versagen, der jedem in diesem Land zusteht.
Außerdem ist ihre Aussage Unfug, denn die Fakten, die zur Aufklärung beitragen, SIND schon lange offen gelegt bzw. werden weiter ermittelt. Das ist in den letzten Wochen passiert, wie wir alle mitbekommen haben. Aber es ist die Aufgabe der Staatsanwälte, nicht der Politiker!

Dann bleibt eine Frage: Warum gibt es noch keine politischen Konsequenzen, falls diese notwendig wären? Wohl, weil Ärztebashing einfacher ist...

Und zum Schluss: lesen sie bitte den Artikel gründlich noch einmal. Die Ausschussvorsitzende sagt selber, dass sie Maßnahmen wohl nur überlegen will, wenn die Betroffenen "ihre Aussage dauerhaft verweigern". Der Ausschuss muss warten - da er nichts bewirken kann, kostet er nur Geld, dass in der Versorgung besser aufgehoben wäre, finde ich.

Aber wie gesagt: Das Ausschuss ist kein Gericht. Er hat aus meiner Sicht nicht das Recht, in die Ermittlungen einzugreifen.

Und zu guter Letzt: Lesen sie mal die Kammerordnung und das Berufsrecht - die Kammer wird das gerichtliche Verfahren abwarten, und eben auch nicht vorab loslegen, und das aus sehr guten, juristisch begründeten Überlegungen.

mfg, WiseDoc/ii
stapff
am Freitag, 10. Februar 2012, 21:15

Prozessrechtlich ggf in Ordnung, ethisch höchst fragwürdig

Die Mitarbeit an der Aufklärung zu verweigern ist aus ärztlich - ethischer Sicht höchst fragwürdig. Könnte doch die genaue Analyse helfen, weitere Infektionen oder sogar Todesfälle zu verhindern und insgesamt die Hygiene, nicht nur in Bremen, zu verbessern. Damit verweigern sich die Kollegen der ur-ärztlichen Pflicht Gesundheit zu erhalten. Die Bremer Kammer sollte sich überlegen ob hier nicht ein Verstoss gegen Regeln oder Prinzipien der Berufsordnung vorliegt.

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