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Mecklenburg-Vor­pommern plant eigene Sicherheits­verwahrung

Donnerstag, 9. Februar 2012

Bützow – Nach dem Scheitern der Gespräche der norddeutschen Bundesländer über eine gemeinsame Einrichtung für Sicherungsverwahrte plant Mecklenburg-Vorpommern nun den Bau einer eigenen Anlage. Bis Ende Mai 2013 solle ein Komplex mit bis zu 20 Plätzen innerhalb der Justizvollzugsanstalt Bützow errichtet werden, teilte Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) heute in Schwerin mit.

Über die dabei entstehenden Kosten machte Kuder keine Angaben. Vorgesehen seien jeweils 20 Quadratmeter große Wohn- und Unterbringungseinheiten plus Nasszellen und Küchen. „Die räumlichen Gegebenheiten innerhalb der Einrichtung sind den Anforderungen an einen freiheitsorientierten und therapiegerichteten Vollzug anzupassen, soweit Sicherheitsbelange dem nicht entgegenstehen“, unterstrich Kuder.


Zugleich stellte sie klar, dass sie trotzdem an einer Kooperation der norddeutschen Länder bei der Sicherung der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Therapie- und Behandlungsangebote festhalte. Damit nicht alle Einrichtungen der norddeutschen Länder die gesamte Brandbreite der Angebote bereithalten müsse, strebe Mecklenburg-Vorpommern einen Vollzugsverbund mit unterschiedlichen Behandlungsschwerpunkten an. Darüber werde gegenwärtig noch verhandelt.

Zahl der Verwahrten steigt bis 2020 von fünf auf etwa 20
Bei Sicherheitsverwahrten handelt es sich um gefährliche Straftäter, die ihre gerichtlich verhängte Strafe verbüßt haben, zum Schutz der Allgemeinheit aber weiterhin in geschlossenen Einrichtungen untergebracht werden müssen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai 2011 bisherige Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine zweijährige Übergangsfrist zur Neuregelung gesetzt. Demnach muss der Gesetzgeber neue Leitlinien für eine freiheitsorientierte und therapiegerechte Unterbringung ausarbeiten.

In Mecklenburg-Vorpommerns Justizvollzugsanstalten sind gegenwärtig fünf Personen in Sicherungsverwahrung untergebracht. Nach Angaben des Justizministeriums werden es im kommenden Jahr 2013 etwa 13 Personen und im Jahr 2020 voraussichtlich 20 Personen sein.

  © dapd/aerzteblatt.de

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