Mecklenburg-Vorpommern plant eigene Sicherheitsverwahrung
Donnerstag, 9. Februar 2012
Bützow – Nach dem Scheitern der Gespräche der norddeutschen
Bundesländer über eine gemeinsame Einrichtung für Sicherungsverwahrte plant
Mecklenburg-Vorpommern nun den Bau einer eigenen Anlage. Bis Ende Mai 2013
solle ein Komplex mit bis zu 20 Plätzen innerhalb der Justizvollzugsanstalt
Bützow errichtet werden, teilte Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) heute in
Schwerin mit.
Über die dabei entstehenden Kosten machte Kuder keine Angaben. Vorgesehen seien
jeweils 20 Quadratmeter große Wohn- und Unterbringungseinheiten plus Nasszellen
und Küchen. „Die räumlichen Gegebenheiten innerhalb der Einrichtung sind den
Anforderungen an einen freiheitsorientierten und therapiegerichteten Vollzug
anzupassen, soweit Sicherheitsbelange dem nicht entgegenstehen“, unterstrich
Kuder.
Zugleich stellte sie klar, dass sie trotzdem an einer Kooperation der
norddeutschen Länder bei der Sicherung der vom Bundesverfassungsgericht
geforderten Therapie- und Behandlungsangebote festhalte. Damit nicht alle
Einrichtungen der norddeutschen Länder die gesamte Brandbreite der Angebote
bereithalten müsse, strebe Mecklenburg-Vorpommern einen Vollzugsverbund mit
unterschiedlichen Behandlungsschwerpunkten an. Darüber werde gegenwärtig noch
verhandelt.
Zahl der Verwahrten steigt bis 2020 von fünf
auf etwa 20
Bei Sicherheitsverwahrten handelt es sich um gefährliche Straftäter, die
ihre gerichtlich verhängte Strafe verbüßt haben, zum Schutz der Allgemeinheit
aber weiterhin in geschlossenen Einrichtungen untergebracht werden müssen. Das
Bundesverfassungsgericht hatte im Mai 2011 bisherige Sicherungsverwahrung für
verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine zweijährige Übergangsfrist
zur Neuregelung gesetzt. Demnach muss der Gesetzgeber neue Leitlinien für eine
freiheitsorientierte und therapiegerechte Unterbringung ausarbeiten.
In Mecklenburg-Vorpommerns Justizvollzugsanstalten sind gegenwärtig fünf
Personen in Sicherungsverwahrung untergebracht. Nach Angaben des
Justizministeriums werden es im kommenden Jahr 2013 etwa 13 Personen und im
Jahr 2020 voraussichtlich 20 Personen sein.
© dapd/aerzteblatt.de
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