Kritik am geplanten Patientenrechtegesetz
Freitag, 10. Februar 2012
Berlin – Deutliche Kritik am Referentenentwurf für das
geplante Patientenrechtegesetz haben die im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)
mitarbeitenden Patientenorganisationen geübt. Laut dem Paragrafen 140f des
Fünften Sozialgesetzbuches sind dies der Deutsche Behindertenrat, die Bundesarbeitsgemeinschaft
der Patientinnenstellen und -initiativen, die Deutsche Arbeitsgemeinschaft
Selbsthilfegruppen und der Verbraucherzentrale Bundesverband. „Der vorgelegte
Entwurf geht nicht über den Status quo hinaus“, kritisierten die Verbände.
Mehrere, noch im Grundsatzpapier des Bundesjustiz- und des
Bundesgesundheitsministeriums und der Patientenbeauftragten genannte Themen zur
Verbesserung der Position von Patienten würden gar nicht oder nur unzureichend
aufgegriffen. Die angekündigten Regelungen zur Vereinheitlichung der
Schlichtungsverfahren und zur Stärkung der Verfahrensrechte von Patienten in
Auseinandersetzungen fehlten vollständig.
„Die angekündigten Maßnahmen zur
Stärkung der Rechte gegenüber den Leistungserbringern sind unzureichend
ausgestaltet und bleiben erheblich hinter den Erwartungen und dem Bedarf der
Patienten zurück“, so das Fazit der Patientenvertreter. Der Referentenentwurf
lasse auch die angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung der
Patienteninformation vermissen.
Außerdem bleibe unklar, ob bisher eine zugunsten
der Patienten entwickelte Rechtsprechung in der Praxis auch weiterhin Anwendung
finden könne. „Im Einzelfall könnte hieraus sogar eine Verschlechterung der
Rechtsposition von Patienten resultieren“, so die Organisationen. Der Gesetzgeber
müsse durch entsprechende Nachbesserung des Entwurfs daher auf jeden Fall
sicherstellen, dass das Patientenrechtegesetz die bereits in der Vergangenheit
zugunsten der Patienten entwickelte Rechtsprechung nicht aushebele.
© hil/aerzteblatt.de
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