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Kritik am geplanten Patienten­rechtegesetz

Freitag, 10. Februar 2012

Berlin – Deutliche Kritik am Referentenentwurf für das geplante Patientenrechtegesetz haben die im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mitarbeitenden Patientenorganisationen geübt. Laut dem Paragrafen 140f des Fünften Sozialgesetzbuches sind dies der Deutsche Behindertenrat, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientinnenstellen und -initiativen, die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen und der Verbraucherzentrale Bundesverband. „Der vorgelegte Entwurf geht nicht über den Status quo hinaus“, kritisierten die Verbände.

Mehrere, noch im Grundsatzpapier des Bundesjustiz- und des Bundesgesundheitsministeriums und der Patientenbeauftragten genannte Themen zur Verbesserung der Position von Patienten würden gar nicht oder nur unzureichend aufgegriffen. Die angekündigten Regelungen zur Vereinheitlichung der Schlichtungsverfahren und zur Stärkung der Verfahrensrechte von Patienten in Auseinandersetzungen fehlten vollständig.

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„Die angekündigten Maßnahmen zur Stärkung der Rechte gegenüber den Leistungserbringern sind unzureichend ausgestaltet und bleiben erheblich hinter den Erwartungen und dem Bedarf der Patienten zurück“, so das Fazit der Patientenvertreter. Der Referentenentwurf lasse auch die angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung der Patienteninformation vermissen.

Außerdem bleibe unklar, ob bisher eine zugunsten der Patienten entwickelte Rechtsprechung in der Praxis auch weiterhin Anwendung finden könne. „Im Einzelfall könnte hieraus sogar eine Verschlechterung der Rechtsposition von Patienten resultieren“, so die Organisationen. Der Gesetzgeber müsse durch entsprechende Nachbesserung des Entwurfs daher auf jeden Fall sicherstellen, dass das Patientenrechtegesetz die bereits in der Vergangenheit zugunsten der Patienten entwickelte Rechtsprechung nicht aushebele.

© hil/aerzteblatt.de

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