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Neuer AOK-Hausarztvertrag in Bayern

Montag, 13. Februar 2012

München – In Bayern wird es künftig wieder einen Hausarztvertrag zwischen der AOK und dem Hausärzteverband des Landes geben. Die entsprechenden Rahmenbedingungen hat heute das Schiedsamt dem Verband zugestellt. „14 Monate nach dem gescheiterten Systemumstieg in Nürnberg werden wir wieder flächendeckend und kassenübergreifend Verträge zur hausarztzentrieren Versorgung (HzV) haben, sagte der Vorsitzende des Bayerischen Hausärzteverbandes (BHÄV), Dieter Geis. Das gebe es bislang nur in Baden-Württemberg.

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Er betonte, der Schiedsspruch sei „ein wichtiger Baustein, um […]die wohnortnahe hausärztliche Versorgung langfristig sicherzustellen“. Er bedauerte, dass es dem Verband im Vorfeld des Schiedsverfahren nicht möglich gewesen sei, auf dem Verhandlungsweg mit der AOK Bayern eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Geis wies darauf hin, dass der neue AOK-Hausarztvertrag nach altem Recht abgeschlossen werde, also nach der alten Version des Paragrafen 73b des Fünften Sozialgesetzbuches. Hier war eine Gegenfinanzierung der Hausarztverträge über direkte Einsparungen im Rahmen der Verträge noch nicht vorgesehen.

Die Honorarstruktur des neuen Vertrages soll sich an den mit den Betriebskrankenkassen verhandelten HzV-Vertrag anlehnen. Die Grundpauschale beträgt 40 Euro. Besondere Leistungen, wie Hausbesuche und Prävention, würden extra honoriert. Gestärkt werde auch die Betreuung von chronisch Kranken sowie alten Menschen und Palliativpatienten.

Allerdings hat der Schiedsspruch laut dem BHÄV auch Schattenseiten: So sieht er vor, dass alle AOK-Versicherten sich neu einschreiben müssen. Außerdem wurde eine Budgetregelung festgelegt. „Im Rahmen der Verhandlungen und auch im Schiedsverfahren haben wir sowohl einer Versichertenneueinschreibung als auch einer Budgetregelung mit guten Argumenten hartnäckig und vehement widersprochen. Die Schiedsperson hielt diese Regelungen jedoch für erforderlich, um eine finanzielle Überforderung der AOK Bayern zu vermeiden“, erläuterte Geis.

Versorgungs- und honorarpolitisch lohne es sich aber nach wie vor, als Hausarzt weiter teilzunehmen und möglichst viele Patienten von der Teilnahme zu überzeugen, betonte der BHÄV-Vorsitzende.
© hil/aerzteblatt.de

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