Neuer AOK-Hausarztvertrag in Bayern
Montag, 13. Februar 2012
München – In Bayern wird es künftig wieder einen
Hausarztvertrag zwischen der AOK und dem Hausärzteverband des Landes geben. Die
entsprechenden Rahmenbedingungen hat heute das Schiedsamt dem Verband
zugestellt. „14 Monate nach dem gescheiterten Systemumstieg in Nürnberg werden
wir wieder flächendeckend und kassenübergreifend Verträge zur
hausarztzentrieren Versorgung (HzV) haben, sagte der Vorsitzende des
Bayerischen Hausärzteverbandes (BHÄV), Dieter Geis. Das gebe es bislang nur in
Baden-Württemberg.
Er betonte, der Schiedsspruch sei „ein wichtiger Baustein,
um […]die wohnortnahe hausärztliche Versorgung langfristig sicherzustellen“. Er
bedauerte, dass es dem Verband im Vorfeld des Schiedsverfahren nicht möglich
gewesen sei, auf dem Verhandlungsweg mit der AOK Bayern eine einvernehmliche
Lösung zu finden.
Geis wies darauf hin, dass der neue AOK-Hausarztvertrag nach
altem Recht abgeschlossen werde, also nach der alten Version des Paragrafen
73b des Fünften Sozialgesetzbuches. Hier war eine Gegenfinanzierung der
Hausarztverträge über direkte Einsparungen im Rahmen der Verträge noch nicht
vorgesehen.
Die Honorarstruktur des neuen Vertrages soll sich an den mit den
Betriebskrankenkassen verhandelten HzV-Vertrag anlehnen. Die Grundpauschale
beträgt 40 Euro. Besondere Leistungen, wie Hausbesuche und Prävention, würden
extra honoriert. Gestärkt werde auch die Betreuung von chronisch Kranken sowie
alten Menschen und Palliativpatienten.
Allerdings hat der Schiedsspruch laut dem BHÄV auch
Schattenseiten: So sieht er vor, dass alle AOK-Versicherten sich neu
einschreiben müssen. Außerdem wurde eine Budgetregelung festgelegt. „Im Rahmen
der Verhandlungen und auch im Schiedsverfahren haben wir sowohl einer
Versichertenneueinschreibung als auch einer Budgetregelung mit guten Argumenten
hartnäckig und vehement widersprochen. Die Schiedsperson hielt diese Regelungen
jedoch für erforderlich, um eine finanzielle Überforderung der AOK Bayern zu
vermeiden“, erläuterte Geis.
Versorgungs- und honorarpolitisch lohne es sich
aber nach wie vor, als Hausarzt weiter teilzunehmen und möglichst viele
Patienten von der Teilnahme zu überzeugen, betonte der
BHÄV-Vorsitzende.
© hil/aerzteblatt.de
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