KV Rheinland-Pfalz führt neuen Honorarverteilungsmaßstab ein
Freitag, 17. Februar 2012
Mainz – Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen
Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) hat einen neuen Honorarverteilungsmaßstab
(HVM) beschlossen. Damit werden in Rheinland-Pfalz die Regelleistungsvolumina
(RLV) abgeschafft und durch Individualbudgets ersetzt. Die KV RLP ist nach
eigenen Angaben die erste KV im Bundesgebiet, die die RLV-Systematik verlässt.
Die neue HVM-Regelung sieht der KV zufolge ab dem zweiten
Quartal 2012 Individualbudgets mit einer Mengenbegrenzung auf Basis der
tatsächlich erbrachten Leistungsmenge des Vorjahresquartals vor. Die jeweiligen
Praxisschwerpunkte werden damit bereits abgebildet. Weiterhin ist neu, dass bei
den Haus- und bei Fachärzten der Grundversorgung die Grundpauschalen vorweg mit
einem weitgehend festen Punktwert von 3,70 Cent im hausärztlichen und 3,20 Cent
im fachärztlichen Bereich vergütet werden.
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„Honorarsteigerungen können nun wieder in vollem Umfang an
die Praxen weitergegeben werden“, erklärt Sigrid Ultes-Kaiser, Vorsitzende der
KV RLP. Die KV sei nicht mehr an die Ausschöpfung der RLV gebunden. „Mit der
neuen Honorarsystematik haben wir eine aktuelle Berechnungsbasis, nämlich das
Jahr 2011“, so die KV-Vorsitzende. Bei einer unverändert gedeckelten
Honorarmenge seien auch Honorarveränderungen zwischen den Fachgruppen möglich;
eine Honorarklammer von fünf Prozent solle jedoch größere Verwerfungen
verhindern.
Die Bundesregierung hat mit dem Versorgungsstrukturgesetz
(GKV-VStG) die gesetzliche Verpflichtung zur Bildung von RLV abgeschafft. Laut
KV RLP können die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) nun wieder alleine die
Honorarverteilung festlegen.
Lediglich der Trennungsfaktor zwischen haus- und
fachärztlichem Vergütungsvolumen, die Vergütung der antragspflichtigen
psychotherapeutischen Leistungen und die Vergütung der Laborleistungen werden
von der Bundesebene vorgegeben. „Die Verteilung kann wieder sachbezogener das
Versorgungsgeschehen in den Praxen abbilden und regionale Besonderheiten können
besser berücksichtigt werden“, sagte Ultes-Kaiser.
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