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KV Rheinland-Pfalz führt neuen Honorarverteilungs­maßstab ein

Freitag, 17. Februar 2012

Mainz – Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) hat einen neuen Honorarverteilungsmaßstab (HVM) beschlossen. Damit werden in Rheinland-Pfalz die Regelleistungsvolumina (RLV) abgeschafft und durch Individualbudgets ersetzt. Die KV RLP ist nach eigenen Angaben die erste KV im Bundesgebiet, die die RLV-Systematik verlässt.

Die neue HVM-Regelung sieht der KV zufolge ab dem zweiten Quartal 2012 Individualbudgets mit einer Mengenbegrenzung auf Basis der tatsächlich erbrachten Leistungsmenge des Vorjahresquartals vor. Die jeweiligen Praxisschwerpunkte werden damit bereits abgebildet. Weiterhin ist neu, dass bei den Haus- und bei Fachärzten der Grundversorgung die Grundpauschalen vorweg mit einem weitgehend festen Punktwert von 3,70 Cent im hausärztlichen und 3,20 Cent im fachärztlichen Bereich vergütet werden.

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„Honorarsteigerungen können nun wieder in vollem Umfang an die Praxen weitergegeben werden“, erklärt Sigrid Ultes-Kaiser, Vorsitzende der KV RLP. Die KV sei nicht mehr an die Ausschöpfung der RLV gebunden. „Mit der neuen Honorarsystematik haben wir eine aktuelle Berechnungsbasis, nämlich das Jahr 2011“, so die KV-Vorsitzende. Bei einer unverändert gedeckelten Honorarmenge seien auch Honorarveränderungen zwischen den Fachgruppen möglich; eine Honorarklammer von fünf Prozent solle jedoch größere Verwerfungen verhindern.

Die Bundesregierung hat mit dem Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) die gesetzliche Verpflichtung zur Bildung von RLV abgeschafft. Laut KV RLP können die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) nun wieder alleine die Honorarverteilung festlegen.

Lediglich der Trennungsfaktor zwischen haus- und fachärztlichem Vergütungsvolumen, die Vergütung der antragspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen und die Vergütung der Laborleistungen werden von der Bundesebene vorgegeben. „Die Verteilung kann wieder sachbezogener das Versorgungsgeschehen in den Praxen abbilden und regionale Besonderheiten können besser berücksichtigt werden“, sagte Ultes-Kaiser.

© hil/aerzteblatt.de

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