München – Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) und die
Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bayerns (KVB)haben Regressforderungen wegen der
Verordnung von sogenannten fiktiv zugelassenen Arzneimitteln kritisiert.
„Dieses Vorgehen seitens einiger Krankenkassen ist – wenn auch juristisch kaum
anfechtbar – im Sinne einer guten Versorgung unserer Patienten absolut kontraproduktiv
und zudem im Verhältnis von Ärzteschaft und Krankenkassen wenig
partnerschaftlich“, sagten Max Kaplan, Präsident der BLÄK) und Wolfgang Krombholz, Vorstandsvorsitzender der KV,
heute in einer gemeinsamen Stellungnahme.
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Gesetzliche Krankenkassen sind laut eines Urteils des
Bundessozialgerichts (BSG) aus dem Jahr 2005 nicht dazu verpflichtet, die
Kosten für Verordnungen von fiktiv zugelassenen Arzneimitteln zu übernehmen.
Dabei handelt es sich um Arzneimittel, die bereits vor 1978 auf dem Markt waren
und für die wegen neuer gesetzlicher Bestimmungen ein Nachzulassungsverfahren
nötig wurde, das aufgrund laufender Klageverfahren bis heute noch nicht
endgültig abgeschlossen ist. Einige Krankenkassen stellen aufgrund dieser
Entscheidung des BSG seit kurzem entsprechende Rückforderungsanträge und
versuchen so, die Verordnungskosten von den verordnenden Ärzten
zurückzubekommen.
Die Probleme mit Nachzulassungsverfahren von gängigen
Medikamenten dürften nicht auf die Ärzte abgewälzt werden, forderten Kammer und
KV. Dabei sollten Ärzte für Verordnungen von Arzneimitteln in Regress genommen
werden, die sich zum Teil über Jahrzehnte hinweg im medizinischen Alltag
bewährt hätten und mitunter auch in Leitlinien der Fachgesellschaften zu finden
seien.
„Die Rückforderungsanträge für Verordnungen von fiktiv zugelassenen
Arzneimitteln haben primär nichts mit der Überprüfung der wirtschaftlichen
Verordnungsweise der Ärzte zu tun, sondern sie sind lediglich der Versuch, bei
uns Ärzten Gelder einzutreiben, wo es nur geht“, kritisierten Kaplan und
Krombholz.
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