Bundesregierung schätzt E-Zigaretten als zulassungspflichtig ein
Mittwoch, 29. Februar 2012
 |
| dpa |
Frankfurt am Main/Berlin – E-Zigaretten fallen nach
Einschätzung der Bundesregierung unter das Arzneimittelgesetz. Nikotindepots,
-tanks oder -liquids, die in die elektronischen Glimmstängel eingesetzt werden,
sind somit zulassungspflichtig und dürften im Falle einer Zulassung nur in
Apotheken verkauft werden, wie die
Frankfurter
Rundschau vom Mittwoch unter Berufung auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion im Bundestag berichtete. Ein Verkauf im Einzelhandel oder im
Internet sei somit ausgeschlossen.
Die Durchführung des Arzneimittelgesetzes ist jedoch Ländersache. Eine
einheitliche Regelung existiert zurzeit nicht. In Bayern, Nordrhein-Westfalen,
Bremen und Thüringen gilt ein Verkaufsverbot. E-Zigaretten bestehen aus einem Gehäuse, einer Batterie,
einem elektrischen Vernebler und einer auswechselbaren Kartusche, die mit
Flüssigkeit gefüllt ist. Wenn der Raucher am Mundstück zieht, wird die
Flüssigkeit verdampft und inhaliert.
Die gesundheitlichen Risiken der E-Zigaretten sind
umstritten. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung warnte im
Dezember vor den ungeklärten Gefahren durch die Inhalation des Dampfes von
elektronischen Zigaretten. Zudem seien in einigen Kartuschen krebserregende
Substanzen nachgewiesen worden. Dem Zeitungsbericht zufolge fallen die
elektronischen Zigaretten nach Auffassung der Bundesregierung darüber hinaus
unter das Nichtraucherschutzgesetz.
© dapd/aerzteblatt.de
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.