Singhammer für Beibehaltung der Praxisgebühr
Montag, 5. März 2012
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| Johannes Singhammer / dapd |
Frankfurt/M. Der Vizevorsitzende der Unionsfraktion im
Bundestag, Johannes Singhammer (CSU), lehnt eine Abschaffung der Praxisgebühr
trotz Milliardenüberschüssen in der gesetzlichen Krankenversicherung ab. „Wir
halten an der Praxisgebühr fest“, sagte Singhammer der
Frankfurter Rundschau vom Samstag. Er wies damit eine Forderung des
Steuerzahlerbunds und von FDP-Politikern zurück. Laut Berechnungen des Kieler
Instituts für Weltwirtschaft werden der Gesundheitsfonds und die Krankenkassen
nach derzeitigem Stand bis Ende 2013 rund 21,3 Milliarden Euro an Überschüssen
einfahren.
Langfristig seien die Krankenkassen auf die Einnahmen aus
der Praxisgebühr in Höhe von jährlich insgesamt zwei Milliarden Euro
angewiesen, sagte Singhammer der Zeitung. Möglich sei allenfalls, die Erhebung
der Gebühr von zehn Euro pro Quartal zu vereinfachen, wofür es bislang aber
keine Ideen gebe.
Der scheidende Chef der Techniker Krankenkasse, Norbert
Klusen, fürchtet indes eine weitere Steigerung der Ausgaben im
Gesundheitswesen. Bereits im Jahr 2013 werde der Gesundheitsfonds nicht mehr zu
100 Prozent ausgestattet sein, sagte Klusen dem Hamburger Abendblatt.
Klusen sprach sich dafür aus, den Kassen die
Beitragsautonomie zurückzugeben. „Am liebsten würden wir die Beiträge wieder
selbst erheben“, sagte er der Zeitung. Derzeit setzt die Regierung den Beitrag
bundesweit fest.
Die
Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete am Montag
dagegen, die gesetzlichen Krankenkassen hätten im vergangenen Jahr einen
Rekordüberschuss von mehr als vier Milliarden Euro erwirtschaftet. Die
Jahresbilanz soll in dieser Woche veröffentlicht werden. 2010 wiesen die Kassen
demnach noch ein Defizit von 390 Millionen Euro aus.
Mit dem neuerlichen Überschuss seien die Rücklagen nun
auf zehn Milliarden Euro gestiegen, da die Krankenkassen bereits Ende 2010 über
Reserven von sechs Milliarden Euro verfügt hätten, hieß es in dem Bericht.
Hinzu kämen die Beitragseinnahmen und Steuergelder, die der 2009 eingerichtete
Gesundheitsfonds eingenommen, aber nicht an die Kassen ausgeschüttet habe.
Ende 2011 seien das nach Angaben aus Regierungskreisen
9,5 Milliarden Euro gewesen, von denen etwa fünf Milliarden als gesetzliche
Rücklage reserviert seien. Damit summierten sich die Reserven in der
gesetzlichen Krankenversicherung auf etwa 20 Milliarden Euro. © dapd/afp/aerzteblatt.de
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