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Singhammer für Beibehaltung der Praxisgebühr

Montag, 5. März 2012

Frankfurt/M. Der Vizevorsitzende der Unions­fraktion im Bundestag, Johannes Singhammer (CSU), lehnt eine Abschaffung der Praxisgebühr trotz Milliardenüberschüssen in der gesetzlichen Krankenversicherung ab. „Wir halten an der Praxisgebühr fest“, sagte Singhammer der Frankfurter Rundschau vom Samstag. Er wies damit eine Forderung des Steuerzahlerbunds und von FDP-Politikern zurück. Laut Berech­nungen des Kieler Instituts für Weltwirtschaft werden der Gesundheitsfonds und die Kranken­kassen nach derzeitigem Stand bis Ende 2013 rund 21,3 Milliarden Euro an Überschüssen einfahren.

Langfristig seien die Krankenkassen auf die Einnahmen aus der Praxisgebühr in Höhe von jährlich insgesamt zwei Milliarden Euro angewiesen, sagte Singhammer der Zeitung. Möglich sei allenfalls, die Erhebung der Gebühr von zehn Euro pro Quartal zu vereinfachen, wofür es bislang aber keine Ideen gebe.

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Der scheidende Chef der Techniker Krankenkasse, Norbert Klusen, fürchtet indes eine weitere Steigerung der Ausgaben im Gesundheitswesen. Bereits im Jahr 2013 werde der Gesundheitsfonds nicht mehr zu 100 Prozent ausgestattet sein, sagte Klusen dem Hamburger Abendblatt.

Klusen sprach sich dafür aus, den Kassen die Beitragsautonomie zurückzugeben. „Am liebsten würden wir die Beiträge wieder selbst erheben“, sagte er der Zeitung. Derzeit setzt die Regierung den Beitrag bundesweit fest.

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete am Montag dagegen, die gesetzlichen Krankenkassen hätten im vergangenen Jahr einen Rekordüberschuss von mehr als vier Milliarden Euro erwirtschaftet. Die Jahresbilanz soll in dieser Woche veröffentlicht werden. 2010 wiesen die Kassen demnach noch ein Defizit von 390 Millionen Euro aus.

Mit dem neuerlichen Überschuss seien die Rücklagen nun auf zehn Milliarden Euro gestiegen, da die Krankenkassen bereits Ende 2010 über Reserven von sechs Milliarden Euro verfügt hätten, hieß es in dem Bericht. Hinzu kämen die Beitragseinnahmen und Steuergelder, die der 2009 eingerichtete Gesundheitsfonds eingenommen, aber nicht an die Kassen ausgeschüttet habe.

Ende 2011 seien das nach Angaben aus Regierungskreisen 9,5 Milliarden Euro gewesen, von denen etwa fünf Milliarden als gesetzliche Rücklage reserviert seien. Damit summierten sich die Reserven in der gesetzlichen Krankenversicherung auf etwa 20 Milliarden Euro. © dapd/afp/aerzteblatt.de

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