Bahr will mehr Rechtssicherheit für Lebendspender schaffen
Montag, 5. März 2012
Berlin – Mit dem geplanten Transplantationsgesetz will die
Bundesregierung auch mehr Rechtssicherheit für sogenannte Lebendspender
schaffen, die schon zu Lebzeiten eine Niere oder einen Teil ihrer Leber
spenden. Erstmals werde es für Arbeitnehmer bei einer Lebendspende einen
gesetzlich geregelten Anspruch auf Lohnfortzahlung für sechs Wochen geben,
sagte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) heute in Berlin.
Für das Krankengeld und die Kosten der Behandlung und
Nachbetreuung sei immer die Krankenkasse des Organempfängers zuständig.
Insgesamt würden die Neuregelungen Lebendspendern „einen deutlich besseren
Rahmen“ geben, sagte Bahr.
Die Zahl der Lebendspenden hat in den letzten Jahren
deutlich zugenommen. 2010 wurden nach Angaben der Deutschen Stiftung
Organtransplantation 665 Nieren nach einer Lebendspende transplantiert. Zudem
gab es 90 Lebertransplantationen nach einer Lebendspende. SPD-Fraktionschef
Frank-Walter Steinmeier hatte 2010 seiner schwer erkrankten Frau eine seiner
Nieren gespendet.
Die Fraktionen aller Bundestagsparteien hatten sich
vergangene Woche auf eine Neuregelung der Organspende geeinigt. Danach werden
alle Bürger künftig regelmäßig von ihren Krankenkassen per Post angeschrieben
und aufgefordert, eine freiwillige Erklärung über ihre Organspendebereitschaft
abzugeben. Das erste Schreiben soll bereits in diesem Jahr versandt werden.
Außerdem sollen Behörden über die Organspende informieren. Ziel ist es, die
Zahl der Organspender zu erhöhen.afp
© afp/aerzteblatt.de
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