BÄK fordert Verbot jedweder Sterbehilfe
Donnerstag, 8. März 2012
Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat das Verbot der
kommerziellen Sterbehilfe begrüßt, es aber als nicht ausreichend bezeichnet.
„Es ist richtig, dass die Koalition die gewerbsmäßige Vermittlung von
Sterbehilfe unter Strafe stellen will. Wenn wir aber verhindern wollen, dass
solche Organisationen unter anderem Rechtsstatus weiter ihren Geschäften
nachgehen, muss jede Form der organisierten Sterbehilfe in Deutschland verboten
werden“, forderte der Präsident der BÄK, Frank Ulrich Montgomery.
Union und FDP hatten am vergangenen Wochenende im
Koalitionsausschuss beschlossen, Geschäfte mit der Sterbehilfe zu verbieten.
Dazu soll ein neuer Tatbestand im Strafgesetzbuch geschaffen werden, der die
gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt.
„In der Praxis lassen sich diese Organisationen aber leicht
zu vermeintlich altruistisch handelnden Vereinen oder Stiftungen umfirmieren.
Deshalb muss der Gesetzgeber allen Facetten der organisierten Beihilfe zur
Selbsttötung einen strafrechtlichen Riegel vorschieben, also auch den
Organisationen, bei denen rechtlich keine Gewinnerzielungsabsicht nachweisbar
ist“, sagte der BÄK-Präsident.
Dies fordert auch der niedersächsische Justizminister Bernd
Busemann (CDU). „Es ist doch leicht, eine Gewinnerzielungspraxis etwa durch
hohe Verwaltungskosten zu verschleiern“, sagte er. Deshalb reiche es nicht, nur
eine gewerbsmäßige Förderung des Suizids unter Strafe zu stellen.
© hil/aerzteblatt.de
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