G-BA korrigiert Verfahren für die Nutzenbewertung von Orphan Drugs
Freitag, 16. März 2012
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| dpa |
Berlin – Der
Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am
Mittwoch für den Wirkstoff Pirfenidon bei der Behandlung von idiopathischer
pulmonaler Fibrose einen „nicht quantifizierbaren Zusatznutzen“ festgestellt. Das
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hatte
in seiner vorangegangenen Bewertung zwar einen geringen Zusatznutzen
festgestellt, aber aufgrund aufgetretener Nebenwirkungen das Medikament
abschließend in die Kategorie „kein Zusatznutzen belegt“ eingestuft.
Rainer Hess, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, betonte
jedoch, dass die Entscheidung des Bundesausschusses keine Korrektur der IQWiG-Ergebnisse
sei. „Das IQWiG hat eine vollkommen korrekte Nutzenbewertung vorgenommen. Wir
haben aber unsere Rechtsauffassung über die Nutzenbewertung von Orphan Drugs ändern
müssen.“
Orphan Drugs sind Medikamente für seltene Erkrankungen. Für
diese gibt es häufig keine oder nur wenige wirksame Therapien. Das
Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) geht deshalb automatisch von einem
Zusatznutzen aus, wenn ein Orphan Drug zugelassen wird. „Für Orphan Drugs muss
zwar auch ein Dossier vorgelegt werden. Aber dabei geht es nur um das Ausmaß
des Zusatznutzens, da dieser per se als belegt gilt“, stellte Hess klar.
Der G-BA werde deshalb zukünftig selbst das Ausmaß des
Zusatznutzens anhand der Zulassungsstudien festlegen. Erst wenn der Hersteller
mit dem Medikament mehr als 50 Millionen Euro pro Jahr umsetzt, sieht das AMNOG
eine neue Nutzenbewertung nach dem üblichen Verfahren vor. „Wir werden künftig
das IQWiG erst mit der Bewertung einer Orphan Drug
beauftragen, wenn diese Marke erreicht ist“, erklärte Hess.
Birgit Fischer, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes der
forschenden Pharma-Unternehmen, lobte den G-BA für diese Entscheidung: „Es ist
notwendig und richtig, bei seltenen Erkrankungen andere Maßstäbe anzulegen,
damit Menschen auf Forschungsergebnisse und Entwicklung neuer Arzneimittel
hoffen können. Auch für die Firmen, die sich für neue Therapien bei seltenen
Erkrankungen engagieren, ist dies ein wichtiges Signal.“ © mei/aerzteblatt.de
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