Verbände fordern Korrekturen am Psych-EntgG
Freitag, 16. März 2012
Berlin – Die Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der
Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) sowie psychiatrische und
psychosomatische Verbände haben in einer gemeinsamen Resolution davor gewarnt,
dass das geplante „Gesetz zur Einführung eines pauschalierten Entgeltsystems
für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen“ (Psych-EntgG) die
psychiatrische Versorgung gefährde.
„Die Besonderheiten in der Versorgung psychisch kranker
Menschen finden bei der Entwicklung des neuen Vergütungssystems für die
Leistungen der psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken noch keine
akzeptable Berücksichtigung“, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Er
forderte, dass sich das Vergütungssystem an der Versorgung orientieren müsse,
nicht umgekehrt.
Die Gesetzesinhalte blieben noch weit hinter den Erwartungen
der psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken zurück, so Baum. „Zentrale
Sorge ist es, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene Umstellung der Vergütung auf
behandlungsabhängige, bundeseinheitliche Tagespauschalen in der jetzigen
Fassung die in Deutschland bewährten Versorgungsstrukturen und die
Versorgungsqualität gefährden“, sagte der DKG-Geschäftsführer.
Die Unterzeichner der Resolution forderten daher Korrekturen
am Gesetzentwurf. Es sei nicht akzeptabel, dass der Gesetzentwurf die schon
heute steigende Zahl der psychischen Erkrankungen und damit die Morbiditätslast
noch stärker als bisher den Krankenhäusern aufbürde. Zudem müsse künftig eine
ausreichende Personalausstattung der Kliniken gewährleistet werden.
„Tarifbedingte Personalkostensteigerungen müssen in voller Höhe in die
Finanzierung der Krankenhäuser einfließen und dürfen nicht länger durch die
Grundlohnrate gekappt werden“, heißt es in der Resolution.
© hil/aerzteblatt.de
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