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Internisten fordern eigene Hausarztgruppe

Montag, 26. März 2012

Berlin – „Wir wollen eine eigene Gruppe für die hausärztlichen Internisten innerhalb des hausärztlichen Versorgungsbereich mit eigenem Leistungsspektrum und einer eigenen Vergütung.“ Dies forderte der Präsident des Bundesverbands Deutscher Internisten (BDI), Wolfgang Wesiack, am Donnerstag in Berlin. Vorbild sind die Regelungen für Kinderärzte, für die schon ein eigener Leistungsbereich innerhalb der hausärztlichen Versorgung existiert.

Viele junge Internisten würden nicht in die Niederlassung gehen, weil sie die Rahmen­bedingungen mit pauschalierten Verträgen und eingeschränktem Leistungs­katalog abschrecke, erklärte Wolf von Römer, erster Vizepräsident des BDI. „Die Internisten finden sich dort nicht wieder, wenn sie ihr Handwerkszeug nicht mit in die Niederlassung nehmen können.“

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Durch ein erweitertes Leistungsspektrum könnten dann auch schwerwiegendere Erkrankungen besser ambulant behandelt und viele Krankenhauseinweisungen vermieden werden. So könnten beispielsweise technische Leistungen wie Elektrokardiogramme, Ultraschalluntersuchungen und Lungenfunktionstests von internistischen Hausärzten durchgeführt werden. „Dafür wollen wir dann auch eine Einzelleistungsvergütung und keine Pauschalierung“, so Wesiack.

Laut BDI stehen die Chancen gut, sich mit ihrer Forderung bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung durchsetzen zu können: Pro Jahr würden 3.000 Internisten, aber nur 300 Hausärzte ausgebildet. „Will man die Lücken im hausärztlichen Bereich erhöhen, gibt es gar keine andere Möglichkeit, als die Zahl der Internisten dort zu erhöhen“, sagte Hans-Friedrich Spies, zweiter Vizepräsident des BDI.

Dies setzte voraus, die Niederlassung für junge Internisten attraktiver zu machen, und ihnen auch die Möglichkeit zu geben, ihre erworbenen Fähigkeiten einzubringen. © mei/aerzteblatt.de

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Thelber
am Montag, 26. März 2012, 21:38

Träumen Sie ruhig weiter, lieber Herr Wesiak ...

.... denn:
Bei budgetiertem Gesamthonorar ist es doch völlig gleichgültig ob wir Ärzte die
Leistungen einzeln abrechnen "dürfen" und hinterher von unserer KV rasiert werden oder ob wir von vorne herein für jeden Patienten einen bestimmten Betrag erhlaten, innerhalb dessen wir unsere Leistungen erbringen.

In welcher Zeit leben Sie noch, Herr Wesiak ? Haben Sie das Ablassprinzip der Zahlungen unserer Krankenkassen an die KV noch immer nicht verstanden ???
Ganz einfach: Die Kassen können ihren Mitgliedern lustig und fröhlich verkünden: "Sie bekommen von uns alles bezahlt, was Ihr Arzt für erforderlich hält" und hinten herum gibt es eine bestimmte Summe an die jeweilige KV und hiermit sind alle Leistungen der ambulanten Medizin abgegolten - Die MRT's, die CT's, die ambulanten interventionen, die ambulanten OP's und natürlich auch die vom Allgemeinarzt oder dem internistischen Fach-Hausarzt (!!) durchgeführten Sonografien und sonstige Einzelleistungen.

Einen schönen Guten Morgen wünsche ich !!

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