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GKV-Spitzenverband will Pflegenoten verbessern

Montag, 2. April 2012

Berlin – Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fordert, die Benotung von Pflegeheimen deutlich zu verschärfen. Dadurch sollen Qualitäts­unterschiede deutlicher erkennbar werden. Derzeit verhandelt der GKV-Spitzenverband mit den Trägerorganisationen der Pflegeheime über die Weiterentwicklung der so genannten Pflegenoten.

„Wenn es Mängel bei der Pflege von Heimbewohnern gibt, muss dies direkt und unausweichlich zu einer schlechteren Gesamtnote führen“, sagte Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. Der Verband hat angekündigt, in den laufenden Verhandlungen mit den Organisationen der Heimträger auf mehr Transparenz und strengere Noten zu drängen. „Sollte der Verhandlungsweg nicht zum Erfolg führen, werden wir die neu geschaffene Schiedsstelle anrufen“, so Kiefer.

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Jedes der 11.600 Pflegeheime in Deutschland muss sich einmal im Jahr einer Qualitätsprüfung stellen. Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen werden bislang mit Schulnoten von sehr gut bis mangelhaft bewertet und im Internet veröffentlicht. Insgesamt 82 Einzelkriterien sollen dabei einen Eindruck von der Qualität eines Pflegeheims vermitteln.

„Diese Bewertungssystematik, die seinerzeit aufgrund gesetzlicher Vorgaben einvernehmlich mit den Heimträgern beschlossen werden musste, geht den Pflegekassen nicht weit genug“, erklärte Kiefer. Der GKV-Spitzenverband schlägt deshalb vor, künftig 15 Bewertungskriterien als Kernkriterien zu bewerten. Für jedes nicht erfüllte Kernkriterium bei nur einem einzigen geprüften Heimbewohner wird die Gesamtnote für das Pflegeheim zwingend um 0,2 Notenstufen herabgesetzt.

Negative Bewertungen von bestimmten personenbezogenen Kriterien können dabei nicht durch positive Bewertungen in anderen Bereichen mit Blick auf die Gesamtnote ausgeglichen werden. Im schlechtesten Fall kann das Pflegeheim um drei volle Noten herabgestuft werden. Gleichzeitig sollen von den insgesamt 82 Transparenzkriterien zehn gestrichen werden, um die Daten für die Pflegenoten von unnötiger Bürokratie zu befreien.

Darüber hinaus will der GKV-Spitzenverband auch die Stichprobenbildung verändern, da es nicht möglich ist, bei der jährlichen Prüfung aller Pflegeheime auch die Pflegequalität bei allen Bewohnern zu prüfen. Im neuen Stichprobenmodell soll die Kontrolle künftig bei neun Personen, unabhängig von der Einrichtungsgröße, durchgeführt werden.

Konkret sollen aus jeder der drei Pflegestufen zufällig drei Bewohner ausgewählt werden. Die Änderung der Stichprobenbildung führt dem Verband zufolge dazu, dass sich die Zahl der zu begutachtenden Personen von circa 84.800 pro Jahr auf circa 104.700 erhöht. © hil/aerzteblatt.de

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