Gesundheitsausgaben auf Rekordhöhe
Donnerstag, 5. April 2012
dpa
Wiesbaden – Die Gesundheitsausgaben in Deutschland haben 2010 eine neue Rekordhöhe erreicht. Insgesamt stiegen die Ausgaben für Behandlungen, Reha und Pflege auf mehr als 287 Milliarden Euro, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag mitteilte. Das waren 8,9 Milliarden Euro oder 3,2 Prozent mehr als 2009. Rein statistisch wurden pro Einwohner damit rund 3.510 Euro ausgegeben.
Den stärksten Zuwachs gab es bei der sozialen Pflegeversicherung. In diesem Bereich stiegen die Ausgaben im Jahr 2010 demnach um sechs Prozent beziehungsweise 1,2 Milliarden auf 21,5 Milliarden Euro. Damit entfielen insgesamt sieben Prozent der Gesundheitsausgaben auf diesen Versicherungszweig.
Den größten Anteil an den Ausgaben hat allerdings die gesetzliche Krankenversicherung. Auf sie entfielen mit 165,5 Milliarden Euro rund 58 Prozent der gesamten Gesundheitsausgaben. Die privaten Haushalte und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck gaben 39 Milliarden Euro für die Gesundheit aus.
Fast jeder zweite Euro der Gesundheitskosten wurde laut Statistik von ambulanten Einrichtungen ausgegeben, darunter vor allem Arztpraxen und Apotheken. Den stärksten prozentualen Anstieg verzeichneten die ambulanten Pflegeeinrichtungen mit einem Plus von 7,6 Prozent auf zehn Milliarden Euro. Die physio-, sprach- oder ergotherapeutische Praxen gaben mit 8,9 Milliarden Euro 5,2 Prozent mehr aus als 2009.
Der Anstieg bei den ambulanten Pflegeeinrichtungen sei neben der gestiegenen Anzahl der Pflegebedürftigen auch auf die Auswirkungen der stufenweisen Anhebung der Leistungsbeträge im Zuge des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes von 2008 zurückzuführen, erklärten die Statistiker.
Die Gesundheitsausgaben umfassen nach der offiziellen Definition sämtliche Güter und Leistungen mit dem Ziel der Prävention, Behandlung, Rehabilitation und Pflege sowie die Kosten der Verwaltung sowie Investitionen der Einrichtungen des Gesundheitswesens. Aufwendungen für Forschung und Ausbildung im Gesundheitswesen sowie Ausgaben für krankheitsbedingte Folgen wie Leistungen zur Eingliederungshilfe und die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sind darin nicht enthalten. © afp/aerzteblatt.de
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