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Ärzteschaft

Keine Einigung beim Rettungsdienst in Baden-Württemberg

Donnerstag, 12. April 2012

Stuttgart – Die Vergütungsverhandlungen für Notärzte in Baden-Württemberg sind end­gültig gescheitert. Darüber informiert die Landesärztekammer des Landes in den „ärztenews 10/2012“.

Danach hatten Kammer und Kassenärztliche Vereinigung (KV) Baden-Württemberg bereits zum 1. Oktober 2010 die Vergütungsvereinbarung für notärztlich tätige Nicht-Vertragsärzte und Vertragsärzte gekündigt. Im Herbst 2011 hatten die Vertreterversammlungen der beiden Körperschaften die Krankenkassen aufgefordert, schnellstmöglich eine angemessene Vergütung für die betroffenen Ärzte anzubieten.

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Nach dem jetzigen Scheitern der entsprechenden Verhandlungen soll die der Vergütungsvereinbarung zugrunde liegende Rahmenvereinbarung nach Paragraph des Rettungsdienstgesetzes aus dem Jahre 1993 fristgerecht zum 30. Juni 2012 gekündigt werden.

Landesärztekammer und KV rufen die betroffenen Ärzte auf, ihre weitere Mitwirkung im Rettungsdienst in den entsprechenden Bereichsausschüssen zu thematisieren und von einer angemessenen Vergütung abhängig zu machen.

Der Vorstand der Landesärztekammer hält eine Vergütung von mindestens 40,00 Euro pro Stunde für angemessen. KV und Kammer haben für weitere Fragen Hotlines eingerichtet. Ärzte erreichen die Kammer unter der Nummer 0711-7698999 und die KV unter 0711/7875-3397. © hil/aerzteblatt.de

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