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Regierung prüft Nichtzahler-Tarif in der PKV

Montag, 16. April 2012

Berlin – Die Bundesregierung prüft derzeit, ob sie in der privaten Krankenversicherung (PKV) einen Tarif für Nichtzahler einführen wird. Wie ein solcher Tarif im Einzelnen ausgestaltet sein könnte, steht jedoch noch nicht fest. Das geht aus der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken hervor (Drucksachen-Nummer 17/9012). Private Krankenversicherer hatten im vergangenen Jahr geklagt, dass Versicherte zunehmend ihre Beiträge nicht mehr bezahlten – die Debeka sprach Medienberichten zufolge von knapp 150.000 Nichtzahlern, die Beitragsausfälle von über 500 Millionen Euro verschuldet hätten.

Hintergrund: Seit Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes besteht auch für die PKV eine Versicherungspflicht – private Krankenversicherer können seither ihren Versicherten nicht mehr kündigen, wenn diese mit Beiträgen im Rückstand sind.

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Stattdessen greift eine sogenannte Ruhezeit, bei der der Versicherer nur die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzen sowie die Betreuung in Schwangerschaft und Mutterschaft bezahlt. „Der Anstieg der Zahl der sogenannten Nichtzahler in der PKV dürfte sich auch auf diese Maßnahme zurückführen lassen“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.

Bei den säumigen Zahlern handele es sich nicht um Versicherte, die sich die Beiträge nicht mehr leisten könnten, sondern um solche, die die Beiträge nicht bezahlten, obwohl sie dazu finanziell in der Lage wären. Hilfebedürftige Privatversicherte hätten hingegen die Möglichkeit, in den Basistarif zu wechseln.

Die Leistungen des Basistarifs entsprächen nach Art, Umfang und Höhe den Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Fall von Hilfebedürftigkeit werde der Versicherungsbeitrag halbiert. Sei dies noch immer zu viel, leiste der jeweilige Grundsicherungsträger einen Zuschuss.

In der GKV plant die Bundesregierung hingegen keinen Nichtzahler-Tarif. Auch in der GKV gebe es zwar Mitglieder, die mit Beitragszahlungen säumig seien, schreibt die Regierung. Es ständen den Kassen jedoch mehrere Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung, die als ausreichend angesehen würden, zum Beispiel Ratenzahlungs­vereinbarungen, Säumniszuschläge oder das Ruhen der Leistungen. © fos/aerzteblatt.de

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