Gewerkschafter beklagen „kalten Stellenabbau“ am Uniklinikum
Dienstag, 17. April 2012
Universitätsklinikum Marburg dapd
Gießen – Betriebsräte des privatisierten Universitätsklinikums Gießen/Marburg und die Gewerkschaft Verdi kämpfen gegen den schleichenden Stellenabbau am mittelhessischen Großkrankenhaus. Trotz breiter Proteste würden befristete und frei werdende Stellen nicht wieder besetzt, kritisierte die Betriebsratsvorsitzende Bettina Böttcher am Dienstag in Gießen. „Da findet ein kalter Stellenabbau statt.“
Dabei gebe es „eine zum Teil dramatische Unterbesetzung“ in verschiedenen Arbeitsbereichen, sagte sie. Angesichts der steigenden Patientenzahlen und der immer schwereren Fälle seien mehr Mitarbeiter nötig: „Die Arbeitsbelastung ist so nicht tragbar.“
Gewerkschafter und Betriebsräte bezweifeln ausdrücklich die von dem privaten Krankenhausbetreiber Rhön genannten Mitarbeiterzahlen. Nach Darstellung der Geschäftsleitung wurden in den vergangenen drei Jahren 420 Vollzeitstellen im patientennahen Bereich neu geschaffen, davon 190 in der Pflege. „Den Betriebsräten liegen keine konkreten Zahlen über besetzte Stellen vor“, kritisierte dagegen ver.di. Die vielen Überstunden bewiesen gerade keinen Stellenaufbau.
„Unmöglich, alle Investitionen zu finanzieren“
Böttcher bedauerte das Ausscheiden der Geschäftsführerinnen Irmgard Stippler und Doris Benz, für die nun Martin Menger nachfolgt. „Man kann nicht ständig am Personalkarussell drehen“, kritisierte Böttcher. Die Unternehmenskultur müsse sich ändern. Betriebsräte und Gewerkschaft kritisieren auch das Land Hessen: „Wir halten es für unmöglich, aus den Erlösen für die Krankenversorgung alle Investitionen zu finanzieren.“
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie
registriert sein.
Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.
Die Länder haben sich schon seit vielen Jahren aus der dualen Finanzierung der Krankenhauskosten stillschweigend nach und nach verabschiedet. Damit verstoßen sie schon seit vielen Jahren gegen das Krankenhausfinanzierungsgesetz. In dieser Situation ist jeder private Anbieter willkommen, der versichert, keine (oder nur geringe) staatliche Gelder für die Krankenhausinvestitionen zu benötigen. Die Folge: Die Klinikleitung holt aus dem Betrieb heraus, was herauszuholen ist. Gewinner sind die Aktionäre und - leider auch - der Staat, der die Investitionskosten spart. Verlierer sind die im Krankenhaus Tätigen und in Folge natürlich auch die Patienten. Die Krankenkassen können dies nicht verhindern. Sie verhandeln mit allen Krankenhäusern nach einheitlichen Kriterien. Wenn die Häuser aus den Pflegesätzen dennoch Gewinne herausziehen, ist dies von den Krankenkassen nicht zu vermeiden. So lange die Bevölkerung den neoliberalen Spruch glaubt: "Private machen alles besser!" wird sich die Situation nicht bessern; im Gegenteil: Die sogenannte Schuldenbremse bringt noch mehr Druck in Richtung Privatisierung und Verkauf an Private. Ein Blick in den Koalitionsvertrag bringt ebenfalls schnell die Erkenntnis: Diese Regierung frönt der Privatisierung auf allen Ebenen der Daseinsvorsorge! Und noch eins: Krankenhäuser dürfen ausdrücklich Gewinne für ihre Anteilseigner machen. Die entsprechende Gesetzesänderung erfolgte unter dem damaligen Gesundheitsminister Seehofer (CSU). Ob das nun alles verfassungsgemäß und überhaupt rechtens ist, sollten mal die Juristen unter den Lesern kommentieren!
Finanzierung von Investitionskosten aus Betriebsmitteln
Die Bundesrepublik ist doch kein rechtsfreier Raum! Im Krankenhauswesen gilt die duale Finanzierung. Das bedeutet, das die Betriebskosten (Personal- und Sachmittel) von den Krankenkassen zu zahlen sind, die Investitionskosten vom Steuerzahler aus Haushaltsmitteln. Ich halte eine Finanzierung von Investitionskosten aus Betriebsmitteln für rechtlich unzulässig! Wann nimmt sich endlich mal ein Gericht dieses Sachverhaltes an.
Ein Weiteres: In der Bundesrepublik gibt es einen Sicherstellungsauftrag der Länder zur Krankenversorgung und eine Zwangsmitgliedschaft der Beitragszahler zu einer Krankenkasse. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen gesetzlichen Bestimmungen. Wie kann es sein, das aus einem solchen Solidarfond Kapitalinteressen von Privatpersonen finanziert werden. Das halte ich für rechtlich unzulässig. Es ist für mich höchste Zeit, das sich einmal ein Gericht sich dieser Themen annimmt. Wenn das so weitergeht, das Rechtsnormen stillschweigend gebrochen werden, bleibt zum Schluß der Patient auf der Strecke.
Aber auch der Gesetzgeber selbst hat Schuld: Stillschweigend entzieht er sich seiner gesetzlichen Investitionsfinanzierungspflicht, und die Krankenkassen lassen es zu, das aus den Betriebsmitteln Investitionen gesetzeswiedrig finanziert werden.
Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.