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Arbeitsumfang der Ärzte: NAV kritisiert Auslegung der Fallzahlen

Donnerstag, 19. April 2012

Berlin – Dass bestimmte Vertragsarztgruppen zu wenig Kassenpatienten behandeln und stattdessen bevorzugt Privatversicherte, lässt sich nicht unbedingt aus den Daten schließen, die die Bundesregierung als Antwort auf eine Kleine Anfrage veröffentlicht hat. Darauf hat der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes, Dirk Heinrich, hingewiesen: „Die von der KBV vorgelegten Zahlen lassen die von Grünen und Krankenkassen gezogenen Schlüsse nicht zu. Weder geht aus den Daten hervor, ob hälftige Zulassungen entsprechend umgerechnet wurden, noch berücksichtigen die Zahlen die Vielfältigkeit der Arzttätigkeit.“

Grundlage der Debatte sind Angaben zum Tätigkeitsumfang von Vertragsärzten und -psychotherapeuten. Aus diesen geht hervor, in welchen Bundesländern und Facharztgruppen wie viel Prozent der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten mit ihren Fallzahlen unter beziehungsweise über dem Durchschnitt liegen.

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Heinrich verweist darauf, dass es auch Praxen gebe, die mit relativ geringer Scheinzahl schwerstkranke Patienten mit einer hohen Behandlungstiefe versorgten. „Ebenso finden sich Praxen, die fast ausschließlich leicht erkrankte Patienten behandeln und daher sehr hohe Scheinzahlen produzieren“, ergänzte der NAV-Bundesvorsitzende.

Darüber hinaus hält er durch den häufigen Wechsel bei den größeren Berufsausübungsgemeinschaften statistische Verzerrungen für denkbar. „Allein mit dem kleinen Ausschnitt, den die KBV-Statistiken liefern, kann der Umfang ärztlicher Tätigkeit nicht abgebildet werden“, konstatierte Heinrich.

Sogenannte Hobbypraxen, in denen trotz voller Zulassung nur wenig Patienten behandelt werden, sieht auch er allerdings kritisch: „Solche Praxen sind nicht erwünscht.“ Dennoch gehe die Diskussion am Ziel vorbei, meint Heinrich, selbst ambulant tätig: „Würde man versuchen, alle niedergelassenen Kassenärzte zu zwingen, eine durchschnittliche Scheinzahl zu erreichen, so würde vermutlich eine größere Anzahl von Ärzten ihre Tätigkeit aufgeben.“ Außerdem seien Ärzte Freiberufler. Dazu gehöre auch die eigenständige Gestaltung der Arbeitszeiten und der verantwortliche Einsatz der ‚Ressource Arztpraxis’.“

Auch vonseiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wurden die Angaben relativiert. Man müsse bei den Fallzahlübersichten berücksichtigen, dass diese auf Grund unterschiedlicher Therapieausrichtungen innerhalb der gleichen Fachgruppe erheblich variieren könnten, hieß es: „Ärzte, die sich mehr Zeit nehmen oder zum Beispiel operative Leistungen erbringen, haben naturgemäß weniger Fälle."

Der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Köhler ergänzte, man müsse sich dennoch innerärztlich der Diskussion um den Versorgungsbeitrag jeder Praxis stellen: „Nehmen alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten entsprechend ihres Zulassungsumfangs an der Versorgung teil und stehen für Behandlungen zur Verfügung? Diese Frage betrifft alle Fachgruppen und muss angegangen werden.“

Köhler verwies darauf, dass man derzeit ein neues Konzept zur Bedarfsplanung entwickle. „Tatsache ist, dass wir insbesondere in ländlichen Gegenden teilweise lange Wartezeiten haben. Wir sprechen uns daher dafür aus, neue Niederlassungssitze in denjenigen Gegenden einzurichten, wo die Versorgungssituation am prekärsten ist. Zweifelsohne stellt es aber kein Patentrezept dar, einfach mehr Sitze zu fordern. Dabei müssen wir uns innerärztlich der Diskussion um den Versorgungsbeitrag jeder Praxis stellen.“ © Rie/aerzteblatt.de

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Senbuddy
am Freitag, 20. April 2012, 18:28

Man wird doch das Gefühl nicht los...

...dass die GKVen eine regelrechte Kampagne gegen niedergelassene Ärzte führen.

Oder hat man aus diesen Kreisen in den letzten Monaten oder Jahren schon mal irgend etwas positives über niedergelassene Ärzte und deren Finanzen gehört ?

Irgendwie muß sich die Ärzteschaft ständig gegen die GKVen und deren Vorhaltungen "wehren".

Viele Grüße
S.
Practicus
am Freitag, 20. April 2012, 14:09

KVen brauchen doch die Hobbypraxen

Hobbypraxen haben doch eine enorm wichtige Funktion im Rahmen der Honorarverteilung: Sie senken die durchschnittliche Fallzahl und beeinflussen die Kappungsgrenzen, ab denen Honorar abgesenkt wird, helfen mit, die Legende der ausreichenden Honorierung aufrecht zu erhalten

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