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Kooperationsmodelle bieten MedTech-Unternehmen neue Perspektiven

Freitag, 20. April 2012

Berlin – Über ärztliche Honorarstrukturen sowie Kooperationsmöglichkeiten zwischen Medizintechnologie und ambulanter Versorgung diskutierten jetzt Ärzteverbände, Krankenkassen und weitere Experten auf Einladung des Bundesverbandes Medizin­technologie BVMed in Berlin. Quintessenz: Die Verlagerung der ärztlichen Vergütung in Richtung Selektivverträge bietet neue Perspektiven für Kooperationsmöglichkeiten im niedergelassenen Bereich.

Gerd Zimmermann, stellvertretender Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH), stellte im Rahmen der MedInform-Konferenz unterschiedliche Honorarmodelle für niedergelassene Ärzte vor. So böten neben Kollektiv- und Selektivverträgen unter anderem die privatärztliche Abrechnung, individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) oder sonstige ärztliche Leistungen wie Gutachten oder Leistungen für die Unfallversicherung zusätzliche Verdienstmöglichkeiten.

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Vor allem Gynäkologen, Urologen und HNO-Ärzte seien darauf dringend angewiesen, da ihr Einkommen in der Regel deutlich unter dem durchschnittlichen Facharzteinkommen liege, so der KV-Vize. Er sieht künftig auch im Bereich der spezialfachärztlichen Versorgung interessante Spielräume für neue Kooperationsmodelle.

Wolfgang Meunier, Bundesschatzmeister des Deutschen Hausärzteverbandes kritisierte dagegen die komplexen Vergütungsstrukturen im ambulanten Bereich. Selbst die Ärzte verstünden das Konstrukt aus Kollektiv-, Selektivverträgen und Kooperationsformen oft nicht. Gleichzeitig prognostizierte er eine Verschiebung der Vertragsstrukturen: „Die große Infusionsflasche der KV-Honorare tropft schon lange nicht mehr so zuverlässig wie früher“, so Meunier. Dies bringe die interdisziplinäre sektorenübergreifende Kooperation voran. 

„Kooperationsmodellen gehört die Zukunft", resümierte Martin Schneider, Leiter der Landesvertretungen Rheinland-Pfalz und Saarland des Verbandes der Ersatzkassen, in der abschließenden Podiumsdiskussion. Die klassische Einzelpraxis gehöre der Vergangenheit an. Eine fachübergreifende Praxisgemeinschaft oder ein Medizinisches Versorgungszentrum bieten für Patienten den Vorteil der Versorgung aus einer Hand, so Schneider. Außerdem sei eine solche Organisationsform besser für die Angestellten, da sie mehr Flexibilität biete. © hil/aerzteblatt.de

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